09.03.2022
Nutzung von Creative Commons im kirchlichen Kontext

Was ist zu beachten, wenn ich Bilder unter CC-Lizenz verwenden oder veröffentlichen möchte?

Website, Podcast, SocialMedia - Wo immer wir Informationen im Internet bereitstellen, verstärken passende Bilder die emotionale Wirkung ausschlaggebend. Dabei muss jedoch auch geltendes Recht eingehalten werden. Konkret heißt das, die abgebildeten Menschen müssen ihr Einverständnis gegeben haben und der Urheber (Fotograf/in) muss das Bild für diese Nutzung freigegeben haben.

Wer selber Bilder im Internet veröffentlicht oder Bilder z.B. von Wikipedia in eigenen Publikationen einsetzen möchte, muss genau darauf achten, wie die Lizensierung geregelt ist. Wo kommerzielle Bilder (all rights reserved) sich "alle Rechte vorbehalten", also keinerlei Weiternutzung erlauben und gemeinfreie Bilder (public domain) ohne weiteres nutzbar sind, bieten die CreativeCommons-Lizenzen die Möglichkeit, einige Rechte einzuschränken und andere freizugeben. Dabei ist zu beachten, welches Modell genau genutzt wird und wie die Lizenz anzugeben ist. Beispielsweise sind viele Wikimedia-Inhalte unter „CC-BY-SA 3.0“ veröffentlicht. Das bedeutet, sie sind frei nutzbar (CC), solange man den Urheber (BY) nennt und die entstehende Datei unter den gleichen Bedingungen (SA) mit einem Link zum genutzten Lizenztext (3.0) veröffentlicht. Die Website „lizenzhinweisgenerator.de“ hilft dabei, die korrekte Urheberangabe zu erstellen, die deutlich sichtbar am Bild publiziert werden muss.

In Kürze dargestellt gibt es sieben Arten der CC-Lizenz:

  1. CC 0: (manchmal auch PD genannt) Gemeinfrei ohne irgendwelche Einschränkungen. Das ist für Nutzer am flexibelsten und trifft oft auf historische Inhalte zu, deren Urheber seit mehr als 70 Jahren tot sind und an denen niemand mehr aktive Rechte hat. Solche Werke können frei genutzt, verbreitet oder bearbeitet werden. Es empfiehlt sich trotzdem, die Quelle zu dokumentieren, damit man, sollte später jemand behaupten, Rechte am genutzten Werk zu haben, belegen kann, dass man in reiner Absicht gehandelt hat.
  2. CC BY: Diese Inhalte darf man ebenfalls frei nutzen, veröffentlichen und weiterbearbeiten, muss allerdings angeben, wer der urpsüngliche Creator war. Außerdem muss (bei allen Formen außer CC0) ein Link zum genauen Lizenztext angegeben werden, was die Nutzung in manchen Kontexten sehr erschwert.
  3. CC BY-SA: Auch hier gilt eine Freie Nutzung bei Urhebernennung mit der Einschränkung, dass das neue Werk unter der gleichen Lizenz veröffentlicht werden muss. Wer also ein Buch verkaufen (und sich dabei alle Rechte sichern) will, darf das Cover nicht mit so einem Bild verzieren. Jede Adaption muss wieder unter CC-BY-SA-Lizenz veröffentlicht werden. Das ist für viele Bildungsträger gut umsetzbar und führt als Folge zu mehr freiem Content, unterbindet aber auch die Nutzung in anderweitig geschützten Kontexten.
  4. CC-BY-NC: Freie Nutzung bei Urhebernennung wird hier nicht an die gleiche Lizenz, sondern an die Nichtkommerzialität gebunden. Das ist eine leichte Schwerpunktverschiebung, weil die Lizenzform des neuen Produktes hier offen bleibt, solange es nicht kommerziell vertrieben wird. Auch hier wäre die kostenpflichtige Lehrmaterialsammlung des Schulbuchverlages, ein gedruckter Bildband im Selbstvertrieb oder eine CD beim kleinen Label ausgenommen.
  5. CC BY-NC-SA: Ist die Kombination: Freie Nutzung bei Urhebernennung, der gleichen Lizenzform ohne kommerzielle Nutzung.
  6. CC BY-ND: Freie Nutzung bei Urhebernennung in unveränderter Form. Das bedeutet, es dürfen keine Änderungen (Farbanpassung, Verfremdung, Collage, Beschneidung) vorgenommen werden. Ein Foto darf wie es ist gezeigt, aber nicht in veränderter Form veröffentlicht werden. So schützen manche Künstler ihre Werke vor inhaltlich entstellender Verfremdung. Gleichzeitig schränkt es den Nutzwert von Medien in der Weiterverwendung extrem ein. Es bleibt also abzuwägen, welchen Fokus man mit einer Veröffentlichung verfolgt.
  7. CC BY-NC-ND: Die Kombination aus nichtkommerzieller und unveränderter Publikation bei Urhebernennung schützt vor inhaltlicher Verfremdung und kommerzieller Ausnutzung des freien Inhaltes. Diese Werke können zum Beispiel eine digitale Kunstausstellung bereichern.

Referenzierung

Gerade in SocialMedia ist die Referenzierung von CC-Lizenzen nicht ohne, weil neben dem Titel, dem Autor und ggf dem Bearbeiter auch die Lizenz und ein Link zum vollständigen Lizenztext angegeben werden müssen. "Sonnenuntergang von Karsten Kopjar (CC BY 4.0)" kann man noch recht einfach in einen Instagram-Post unterbringen, aber der Link zu "https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/" funktioniert nicht ohne weiteres. Als FairUse-Vorgehen könnte man auf den "Link in Bio" verweisen und dort als Linksammlung neben Impressum und anderen hilfreichen Verknüpfungen auch den Link zur CC-Lizenz angeben.

Vorteile und Nachteile verschiedener Modelle

  • Wer Fotos, Audios oder Videos als Rohmaterial für alle Welt frei verfügbar publizieren möchte, kann sie also einfach als CC 0 (public domain) zur Verfügung stellen. Damit gibt man ein Kunstwerk frei und lässt andere Menschen damit tun, was sie wollen. Remixe müssen nicht gekennzeichnet werden.
  • Wer eine Andacht, eine Spruchkarte oder ein Video als eigene Leistung referenziert haben möchte, sollte sich für eine BY-Ergänzung entscheiden. Das macht die Referenzierung deutlich aufwändiger als CC 0, garantiert aber, dass angesprochene Menschen das Werk auf den Originalurheber zurückverfolgen können.
  • Die Ergänzung SA (ein bearbeitetes Werk darf nur unter eine CC-SA-Lizenz publiziert werden) erscheint für den kirchlichen Kontext wenig hilfreich. Ebenso scheint eine nichtkommerzielle Einschränkung NC zwar gegen kapitalistischen Missbrauch zu helfen, aber in der Praxis auch einige Probleme zu bereiten. So dürfte ein Text oder Bild nicht im Booklet einer verkauften CD oder Bildbandes abgedruckt werden.
  • Die Reglementierung auf eine Unveränderte Reproduktion (ND) kann hingegen für künstlerische Werke hilfreich sein. Wer selbst eine Collage angelegt hat, die nicht weiter verfremdet werden soll, kann damit sein Werk zur Verfügung stellen und gleichzeitig erhalten.

Eine Grundsatzentscheidung könnte also für Content Creator sein, alle Rohmaterialien als CC 0 zu veröffentlichen, um maximal flexible Nutzung zu erlauben.
Persönlich geprägte Bausteine wie Texte oder gestaltete Bildelemente könnten als CC BY freigegeben werden, um zwar die Referenzierung zum Impulsgeber zu erhalten, aber eine möglichst freie Nutzung zu ermöglichen.
Alle fixierten Werke könnten als CC BY-ND veröffentlicht werden, um sie unveränderlich "ins Museum zu stellen".
Wichtig zu wissen ist, dass ein einmalig veröffentlichter CC-Status nicht zurückgenommen werden kann. Zwar kann man das veröffentlichte Kunstwerk vom eigenen Server wieder löschen und darum bitten, es nicht mehr zu verwenden. Allerdings ist fester Bestandteil der CC-Lizenzen, dass sie nicht widerrufen werden können, um so den Nutzern Rechtssicherheit zu geben.

Kirchliche CC-Variante?

Seit einiger Zeit gibt es die Idee, eine kirchliche Abwandlung von CreativeCommons einzuführen. Dabei geht es darum, kirchlich bezahlte Musiker oder Wortgestalter zu ermutigen, ihre Inhalte unter teilfreier Lizenz zur Verfügung zu stellen, um beispielsweise bei Online-Gottesdiensten nicht in Gema-Streitigkeiten verwickelt zu werden und mit der Zeit einen Pool an frei verwendbarer kirchlicher Kunst zu schaffen. Dabei ist die Frage, welche Eigenschaften diese Lizenz haben sollte. Auf der einen Seite soll sie für die Binnennutzung viele Freiheiten lassen, aber eine ideologisch verfremdete oder diffamierende Nutzung unterbinden. Sie soll ökumenische Offenheit beinhalten, sich aber von Irrlehren abgrenzen können. Sie muss einfach zu referenzieren und gleichzeitig eindeutig und zukunftssicher sein. Sie muss den Künstlern genug attraktiven Anreiz bieten, sie zu nutzen aber auch der Institution genug Rückhalt, um beispielsweise neue (digitale) Liedersammlungen unter so einer Lizenz zu veröffentlichen. Wie eine solche Lizenz aussehen kann, wird zum Beispiel diskutiert, beim Barcamp Kirche Online im März 2022 in Neudietendorf.

 


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