21.03.2019
Ökumenisches Gesprächsforum mit OKR Christhard Wagner am 21.03.2019

100 Jahre Weimarer Reichsverfassung – 100 Jahre Religionsverfassungsrecht: bewährt und begründet.
Vortrag von Oberkirchenrat Hans-Peter Hübner mit einem Vorwort von Oberkirchenrat Christhard Wagner.

Vorwort OKR Christhard Wagner

Sehr geehrte Gäste,

vielen Dank für Ihr Kommen. Wie es in Erfurt öfter geschieht, mussten Sie sich heute angesichts weiterer interessanter Veranstaltungen entscheiden. Sie haben sich richtig entschieden.

Als mein Kollege Dr. Kullmann und ich das Thema dieses Abends abstimmten, waren wir sicher: Angesichts des 100. Jubiläums der Weimarer Reichsverfassung und der darin enthaltenen Kirchenartikel sollten diese in ihrer Bedeutung für Geschichte und Gegenwart gewürdigt werden. Dies bleibt auch das Grundmotiv dieses Abends.

Doch hat unser Thema zusätzliche Aktualität gewonnen.

Im Film „Ewige Schulden“, der vor einigen Wochen im Augustinerkloster zur Voraufführung kam, wurde die These aufgestellt: Gesetze, die 100 Jahre alt sind und sich auf 200 Jahre zurückliegende Ereignisse beziehen, sind schon wegen ihres Alters obsolet.

Der britische Unterhaussprecher John Bercow beruft sich in der Brexit- Debatte auf ein Gesetz des frühen 17. Jahrhunderts, in dem festgelegt ist, dass dieselbe Vorlage nicht beliebig oft zur Abstimmung gestellt werden kann. Eigentlich könnte man es auch ohne diese besonders englische Variante wissen: die Qualität von Gesetzen ist unabhängig von ihrer Laufzeit.

Nicht allein die Autoren des Films stellen Artikel unseres Verfassungsrechts in Frage. Die aktuellen Vorstöße zum Thema Staatsleistungen, Kirchensteuer sowie dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen machen dies deutlich.

100 Jahre Kirchenartikel der Weimarer Reichsverfassung korrespondieren mit 30 Jahren Grundgesetz im hiesigen Teil unseres Landes.

Die Älteren erinnern sich: In Artikel 20 Abs. 1 der DDR – Verfassung wurde die Gewissens- und Glaubensfreiheit postuliert. Sie war genauso garantiert wie die Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Bekenntnisfreiheit. Allerdings wurden diese bürgerlichen Freiheitsrechte durch das höhere Recht der sozialistischen Grundsätze und Ziele der Verfassung wieder einkassiert.

  • Die Trennung von Kirche und Staat in der DDR hatte das Ziel, die Kirche aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen. So sollte Widerspruch und Widerstand hinter den Mauern der Kirchen ungehört bleiben und Menschen der Zugang zu Kirche und Glauben verbaut werden. Einer der wenigen nachhaltigen „Erfolge“ der SED, deren Folgen bis heute schmerzlich zu spüren sind.
  • Die finanzielle Austrocknung der Kirchen durch die Beendigung des Einzugs der Kirchensteuer 1956 führte zu den bekannten Folgen.
  • Nicht zuletzt beschädigten die ständigen Angriffe auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht nachhaltig die Kirche.

Wer derartige Erfahrungen gemacht hat, ist dankbar und glücklich über das Grundgesetz mit dem Grundsatz der positiven und negativen Religionsfreiheit, dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, ihrer Möglichkeiten, sich selbst zu finanzieren sowie der Freiheit, im öffentlichen Raum als ein zivilgesellschaftlicher Akteur zu wirken.

Umgekehrt sind wir sehr sensibel, wenn diese Rechte, von denen wir wissen, dass sie nicht immer und überall selbstverständlich sind, in Frage gestellt werden.

Deshalb ist dieser Abend noch wichtiger geworden. Wird die Überschrift des Vortrags von Allen geteilt?

„100 Jahre Weimarer Reichsverfassung – 100 Jahre Religionsverfassungsrecht: Bewährt und begründet.“

Wir freuen uns, für den heutigen Abend Oberkirchenrat Hans-Peter Hübner gewonnen zu haben.

Hans Peter Hübner studierte von 1981 – 1986 Rechtswissenschaften und Evangelische Theologie an der Universität Erlangen und legte 1987 die erste und 1990 die zweite juristische Staatsprüfung ab. 1991 wurde Hans Peter Hübner promoviert. Nach Referatsleiterfunktionen in den Landeskirchenämtern von Bayern und Württemberg wurde er schließlich 2002 Rechtsdezernent der Ev.luth. Kirche in Thüringen und später Rechtsdezernent und Vizepräsident des Kirchenamtes der Föderation Ev. Kirchen in Mitteldeutschland.

Viele von uns kennen und schätzen Oberkirchenrat Hübner aus dieser Zeit, die geprägt war von tiefgreifenden Transformations- und Strukturveränderungsprozessen unserer Kirchen.

Mit der ihm eigenen klugen, zielführenden und wenn nötig durchsetzungsstarken Art ist er zu einem wichtigen Architekten und Bauherrn der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland geworden. Leider kehrte er 2007 in seine bayerische Heimat zurück, um als Abteilungsleiter der Abteilung „Gemeinden und Kirchensteuer“ sowie ab 2012als stellvertretender Leiter des Landeskirchenamts Verantwortung zu übernehmen.

Wir sind sehr froh, dass die Verbindungen zu OKR Hübner nie abgerissen sind und er sich regelmäßig und gern nach Thüringen einladen lässt. So wie für den heutigen Vortrag, auf den wir uns jetzt freuen.

„100 Jahre Weimarer Reichsverfassung – 100 Jahre Religionsverfassungsrecht: Bewährt und begründet.“

Punkt. Kein Fragezeichen.


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