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Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM)

EKM Michaelisstraße 39, 99084 Erfurt

Fon 0800 - 50 40 60 2
landeskirchenamt@ekmd.de

1. Grundsätzliches
Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland stellt sich dem Leid und dem Schmerz der von sexualisierter Gewalt im Raum der EKM und ihrer Vorgängerkirchen betroffenen Menschen und der damit verbundenen Schuld und Verantwortung von Kirche und Diakonie.

2. Anerkennungskommission
Gemeinsam mit der Evangelischen Landeskirche Anhalts und der Diakonie Mitteldeutschland hat die EKM eine gemeinsame Anerkennungskommission benannt.  Dies ist eine unabhängig entscheidende Kommission, die nicht an Weisungen eines kirchenleitenden Organs oder einer anderen Stelle aus Kirche und Diakonie gebunden ist.

3. Leistungen
Es besteht das Angebot finanzieller Hilfe in Anerkennung der erlittenen Gewalt.
Leistungen in Anerkennung erlittenen Unrechts sind Teil eines individuellen Anerkennungs- und Unterstützungssystems, mit dem die beteiligten Kirchen und die Diakonie ihrer institutionellen Verantwortung für die Fälle von sexualisierter Gewalt gerecht werden möchten, die Menschen in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen erlitten haben.
Die beteiligten Kirchen und die Diakonie nehmen durch die Arbeit der Anerkennungskommission das Leid der Betroffenen wahr, schenken ihren Schilderungen Gehör und Glauben und setzen sich so mit ihrem individuellen Erleben und ihrer heutigen Lebenssituation auseinander.

4. Voraussetzungen einer Leistung
Leistungsberechtigt sind alle Personen, die als Kinder, Jugendliche, Heranwachsende oder Schutzbefohlene von haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitenden in Kirche oder Diakonie sexuell missbraucht worden sind.
Eine Leistung in Anerkennung erlittenen Unrechts setzt voraus, dass die Darlegung des Sachverhalts plausibel ist. Die Prüfung aller Voraussetzungen obliegt der Anerkennungskommission.

5. Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt schriftlich unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars an folgende Anschrift:

Ansprechstelle der EKM zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
Pfarrerin Dorothee Herfurth-Rogge
Fon 0345 68669854
Mobil 0172 7117672
dorothee.herfurth-rogge@ekmd.de

Ebenso können Sie über diese Kontaktdaten auch Beratung in Anspruch nehmen.

6. Dienst- und arbeitsrechtliche Folgen für den Täter/die Täterin
Als Dienst- oder Arbeitgeber sind wir verpflichtet, bei Kenntnis oben genannter Sachverhalte diesen nachzugehen und ein disziplinarrechtliches oder arbeitsrechtliches Verfahren einzuleiten, wenn der Täter oder die Täterin in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zur Landeskirche oder einer ihrer Untergliederungen steht. Die Angaben im Antrag des oder der Betroffenen werden dazu von der verantwortlichen personalführenden Stelle und/oder dem Ermittlungsführenden eingesehen. Mit Einreichen des Antrags stimmt der Antragstellende diesem Verfahren zu.

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