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Die Überprüfung der EKM-Verfassung geht weiter. Die Vorschläge und Anregungen aus der ersten Runde von 2015 hat die Verfassungskommission begutachtet und einen Vorschlag für eine geänderte Kirchenverfassung ausgearbeitet. Dabei wurde auch ein Vorschlag für eine Änderung der Sprachform in geschlechtergerechte Sprache erarbeitet. Damit hat sich die Landessynode auf ihrer Novembertagung beschäftigt und beschlossen, diesen Bericht der Verfassungskommission mit den Vorschlägen für eine Änderungen der Kirchenverfassung für ein erneutes Stellungnahmeverfahren freizugeben. Dieses zweite Stellungnahmeverfahren lief bis Mitte Juni 2017.

Die Kirchenverfassung der EKM ist seit 2009 in Kraft und damit eine noch "junge" Rechtsnorm. Gleichwohl kann und darf nach dieser Zeit aber nachgesehen werden, ob die Verfassung im Einzelnen hält, was man sich von ihr versprochen hat oder wo Überarbeitungsbedarf besteht. Die Gestaltung der EKM durch die Kirchenverfassung geht alle Kirchenmitglieder an. Ihre Überprüfung kann deshalb nicht allein Sache von Gremien und Verwaltungen sein. Alle kirchlichen Gremien, ehrenamtlich und hauptberuflich Mitarbeitende sowie Kirchenmitglieder hatten die Möglichkeit zur vorgeschlagenen Änderung Stellung zu beziehen.

Folgendes Material steht zur Verfügung:
1. Der Bericht der Verfassungskommission gliedert sich in drei Teile:

a. Die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Verfassungskommission bis zur Herbstsynode 2016 [pdf]
b. Der grundlegende Maßstab der Verfassungskommission für die inhaltlichen Änderungen und die Umformulierung in geschlechtergerechte Sprache [pdf]
c. Erläuterungen zu den einzelnen Änderungsvorschlägen in der Kirchenverfassung und in Kirchengesetzen sowie nicht weiterverfolgte Änderungsvorschläge [pdf]

2. Die Synopse zu den vorgeschlagenen Änderungen [pdf]

Die Synopse ist dreispaltig. Neben der Kirchenverfassung in ihrer derzeitigen Gestalt sind die inhaltlichen Änderungen aus der zweiten Spalte erkennbar und die Änderungen bei einer Umformulierung in geschlechtergerechte Sprache in der dritten Spalte verzeichnet.

Das Stellungnahmeverfahren lief bis zum 15. Juni 2017. Anschließend hat die Verfassungskommission das Stellungnahmeverfahren ausgewertet und berichtet der Landessynode auf ihrer Herbsttagung 2017. Folgendes Material stand hierfür zur Verfügung:

1. Bericht der Verfassungskommission zur Herbstsynode 2017 [pdf]
2. Synopse zu den vorgeschlagenen Änderungen mit sichtbaren Änderungsmarkierungen [pdf]
3. Synopse zu den vorgeschlagenen Änderungen ohne Änderungsmarkierungen [pdf]
4. Stellungnahmen [pdf]

Nach der Entscheidung der Landessynode zum Bericht kann im Frühjahr 2018 über die Verfassungsänderung entschieden werden.

Für Rückfragen zum Verfahren wie auch zum Inhalt der Kirchenverfassung steht Thomas Brucksch (Mail: thomas.brucksch@ekmd.de; Telefon: 0361 51800 121) zur Verfügung.