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Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM)

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Gleichstellungsarbeit

Rückfragen
Magdalena Steinhöfel
Magdalena Steinhöfel

Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsarbeit in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) geschieht in der biblischen Perspektive der Gottebenbildlichkeit, die für Männer und Frauen in gleicher Weise gilt und – in Umsetzung von Artikel 2 Absatz 10 der Kirchenverfassung – zur Überwindung bestehender Chancenungerechtigkeiten beiträgt.

Gleichstellungsarbeit ist eine Querschnittsaufgabe kirchlicher Arbeit und verfolgt folgende Ziele:

  • Gleichberechtigte Teilhabe aller Geschlechter am kirchlichen Leben
  • Verankerung der Gleichstellungsperspektive in allen Arbeitsfeldern
  • Entwicklung und Umsetzung konkreter Fördermaßnahmen
  • Vernetzung der beteiligten Akteurinnen und Akteure

780 Gleichstellungsordnung (GStO)

Die Gleichstellungsbeauftragte

Ansprechpartnerin für Fragen zur Verwirklichung der Geschlechtergerechtigkeit. Sie greift aktuelle Themen auf und entwickelt Angebote für unterschiedliche Zielgruppen in kirchlicher und gesellschaftlicher Vernetzung.

Bericht der Gleichstellungsbeauftragten im Landeskirchenrat im Februar 2020 

Der Beirat

Der Beirat für Gleichstellungsarbeit berät und unterstützt die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten.

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Themen

Rückfragen
Magdalena Steinhöfel
Magdalena Steinhöfel

Gleichstellungsbeauftragte

Das deutsche Wort „Geschlecht“ kann sowohl das biologische, aber ebenso auch das gesellschaftliche oder soziale Geschlecht meinen. Im Unterschied dazu benennt der Begriff „gender“, der aus dem Englischen stammt, alles das, was sich mit dem sozialen Geschlecht verbindet. Das sind Rollenvorstellungen, Verhaltenserwartungen, Werte, die an unser äußeres Erscheinungsbild geknüpft werden. Gender Mainstreaming bezeichnet die Verpflichtung, bei allen Entscheidungen die unterschiedlichen Auswirkungen auf Menschen unterschiedlichen Geschlechts zu berücksichtigen.

Auf Ebene der Europäischen Union wurde der Gender Mainstreaming-Ansatz zum ersten Mal im Amsterdamer Vertrag vom 1. Mai 1999 verbindlich festgeschrieben.

Aus dem Grundgesetz ergibt sich eine Verpflichtung des Staates für eine aktive und wirkungsvolle Gleichstellungspolitik. Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) bestimmt nach der Änderung von 1994 nicht nur: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 GG), sondern nimmt den Staat ausdrücklich in die Pflicht, "die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern" zu fördern und "auf die Beseitigung bestehender Nachteile" hinzuwirken (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG). Als Teil der Gesellschaft ist dies auch eine Aufgabe evangelischer Kirche.

https://evangelischefrauen-deutschland.de/gender-ismus/


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Tipps für eine geschlechtergerechte Sprache


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seit Dezember 2018 gibt es das Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben. Es enthält neben männlich/weiblich die dritte Kategorie divers.


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Mit der Publikation von „Kirche in Vielfalt führen. Eine Kulturanalyse der mittleren Leitungsebene der evangelischen Kirche“ liegt eine Studie vor, deren Ziel es ist, dass Menschen mit vielfältigen Lebensentwürfen verstärkt Leitungspositionen auf der sogenannten ‚mittleren Ebene‘ der evangelischen Kirchen übernehmen. Die Studie enthält neben den Ergebnissen auch konkrete Handlungsempfehlungen.


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