24.05.2021
Förderung von Lied- und Bläserheften
Der Landesausschuss hat die Förderung von Lied- und Bläserheften bis zum 30. September verlängert.
Förderkriterien:
- Antragsberechtigt sind evangelische Gemeinden und evangelische oder ökumenische Gruppen, die auf dem Gebiet der EKM verortet sind.
- Förderfähig ist über den ÖKT hinaus die Anschaffung von Bläserchorheften und Liedheften.
- Interessenten können bis zum 30.9.2021 einen Antrag an den Landesausschuss stellen.
- Die Förderung ist auf maximal 500,00 EUR begrenzt.
- Kirchentags-Posaunenchor- und Liederhefte werden zu 60% der Rechnungssumme gefördert.
Antragsformular:
Antrag Förderung von Lied- und Bläserheften docx | pdf
Rechtliche Hinweise:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung, auch in einer bestimmten Höhe, besteht nicht. Über die Anträge wird i.d. Regel 3 Wochen nach Eingang der Anträge, spätestens am 4.10.2021 entschieden und das Ergebnis den Antragstellenden mitgeteilt. Die Verwendung der geförderten Summe ist spätestens bis 31.10.2021 durch Kopien der Ausgabenlege (digital oder auf Papier) insgesamt mindestens in Höhe der Fördersumme nachzuweisen. Die Originale sind in der Haushaltführung vor Ort aufzubewahren und ggf. für eine Prüfung zugänglich zu machen.