PM 6 | 26.01.2010
Die Kirchen streiten mit der FDP um das Ladenöffnungsgesetz

Kaufen und verkaufen nur an einem Sonntag im Advent

Die Thüringer Kirchen lehnen den Vorstoß der FDP ab, im Freistaat künftig zwei Advents-sonntage für den Handel freizugegen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf der FDP-Fraktion zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes wird morgen (27.1.2010) im Landtag in erster Lesung behandelt. Bisher dürfen Geschäfte nur am ersten Adventssonntag öffnen. Da-ran wollen die Kirchen festhalten, wie die Leiter des Katholischen und des Evangelischen Büros, Ordinariatsrat Winfried Weinrich und Oberkirchenrat Dr. Thomas A. Seidel, in Erfurt mitteilten.

„Es stimmt eben nicht, wie die FDP betont, dass die Weihnachtszeit nur Einkaufszeit ist“, erklären Weinrich und Seidel. Der Sonntag sei für den Einzelnen und die Gemeinschaft, und ganz besonders für die Familien, der Tag des Miteinanders und der Besinnung. Dieser Tag dürfe darum nicht vorrangig ökonomischen Interessen unterworfen werden – auch und gerade im Advent nicht, argumentieren die Kirchenvertreter. Sie verweisen dabei auf ein Grundsatz-urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Dezember letzten Jahres. Darin heißt es: „Die gemeinsame Gestaltung der Zeit der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung, die in der sozi-alen Wirklichkeit seit jeher insbesondere auch im Freundeskreis, einem aktiven Vereinsleben und in der Familie stattfindet, ist insoweit nur dann planbar und möglich, wenn ein zeitlicher Gleichklang und Rhythmus, also eine Synchronität, sichergestellt ist.“

Diesem „zeitlichen Gleichklang und Rhythmus“ widerspreche der FDP-Gesetzentwurf, unter-streichen Weinrich und Seidel unisono und stellen den Primat der Ökonomie überhaupt in Frage. „Wenn ökonomisches Denken und Handeln schrankenlos werden, wenden sie sich ge-gen den einzelnen Menschen und die Gesellschaft.“ Das habe die Finanz- und Wirtschaftskri-se doch erkennbar und schmerzhaft bewiesen, sagen die Kirchenvertreter. Darum halten sie die Möglichkeit eines Adventssonntages mit geöffneten Geschäften für ausreichend.

RÜCKFRAGEN

Ordinariatsrat Winfried Weinrich, Tel. 0361-6572-215 und 0162-9433619
Oberkirchenrat Dr. Thomas A. Seidel, Tel. 0361-5624222 und 0172-4573708

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