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Evangelische Kirchen fordern bundeseinheitliches Bleiberecht

Evangelische Kirche plädiert gegenüber Innenminister-Konferenz für bundeseinheitliche Regelung des Bleiberechts

Die Evangelischen Kirchen in Thüringen setzen sich für eine bundeseinheitliche Regelung eines Aufenthaltsrechtes für langjährig geduldete Flüchtlinge ein. Das macht Thomas A. Seidel, Beauftragter der Evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung, vor der am 4. und 5. Mai 2006 in Garmisch-Partenkirchen stattfindenden Innenministerkonferenz deutlich, bei der das Thema Bleiberecht für langzeitgeduldete Flüchtlinge auf der Tagesordnung steht.

Das neue Zuwanderungsgesetz trage nur wenig dazu bei, Kettenduldungen für langjährig geduldete Flüchtlinge abzuschaffen. So werde weder eine unerträgliche Lebenssituation für die Betroffenen beendet, noch eine Perspektive eröffnet, die diesen Menschen die Möglichkeit gibt, sich in Deutschland zu integrieren.

Die Kriterien für die Erlangung des Bleiberechts müssten vielmehr so gestaltet werden, dass sie für die Betroffenen erreichbar und für die Gesellschaft plausibel sind. „Langjährig geduldeten Flüchtlingen sollte etwa zunächst eine zeitlich begrenzte Probe-Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Gelingt den Ausländern während dieses Zeitraumes die Integration in den Arbeitsmarkt, könnte die Probeerlaubnis zu einem regulären Aufenthaltstitel werden“, so Seidel. Bei Auszubildenden, Erwerbsunfähigen oder beispielsweise Alleinerziehenden und kranken Menschen solle jedoch von der eigenen Sicherung des Lebensunterhalts durch eine Arbeit abgesehen werden.

Viele der in Deutschland seit langem lebenden Ausländer haben inzwischen erhebliche Integrationsleistungen erbracht, begründet Seidel das Ansinnen. Insbesondere Kinder und Jugendliche aus langjährig geduldeten Flüchtlingsfamilien oder minderjährige Flüchtlinge, die seit Jahren hier leben, hätten sich durch den Schulbesuch in die sozialen Lebensverhältnisse gut integriert und würden zudem in absehbarerer Zeit als Fachkräfte in Deutschland benötigt. „Eine zwangsweise Rückführung dieser Kinder und Jugendlichen in das Herkunftsland der Eltern, dessen Sprache sie nicht beherrschen und zu dem sie keine Bindungen haben, nimmt den Heranwachsenden die Zukunftsperspektive und nimmt unserem Gemeinwesen wichtige Potenziale für eine gastfreie und leistungsfähige Zukunft.“

Bei Rückfragen: Dr. Thomas A. Seidel, 0172-4573708

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