PM 68 | 17.06.2008
Foederationssynode tagt vom 19 bis 22 Juni

Föderationssynode tagt vom 19. bis 22. Juni in Bad Sulza
Kirchenparlamentarier beraten über Verfassungsentwurf für EKM

Zur ersten Lesung des Verfassungsentwurfes für die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) trifft sich die Föderationssynode vom 19. bis 22. Juni im Hotel an der Therme im thüringischen Bad Sulza. Die Verfassung der EKM wird die Verfassung der Thüringer Landeskirche und die Grundordnung der Kirchenprovinz Sachsen ablösen, wenn ab dem 1. Januar 2009 beide Landeskirchen vereinigt sind. Eine Verfassungskommission mit sieben Arbeitsgruppen hatte an dem Entwurf ein Jahr lang gearbeitet. Danach hatten bis Ende März dieses Jahres Kirchengemeinden, Kirchenkreise und kirchliche Einrichtungen und Verwaltungen Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben. Insgesamt sind 168 Stellungnahmen auf 2.000 Seiten eingegangen.

Zu der Synodaltagung mit ihren 80 Kirchenparlamentariern sind auch alle Mitglieder der beiden landeskirchlichen Synoden eingeladen, die nicht zur Föderationssynode gehören. Die Tagung mit ihren rund 200 Teilnehmern beginnt mit einem Gottesdienst am Donnerstag (19.6., 11 Uhr) in der evangelischen Kirche Bad Sulza. Die Predigt wird Landesbischof Christoph Kähler halten. Für den Donnerstagnachmittag (ab 14 Uhr) steht die Einbringung des Verfassungsentwurfes durch Oberkirchenrätin Ruth Kallenbach, Rechtsdezernentin der EKM, auf dem Programm. Für Freitagvormittag (20.6., 9 Uhr) ist die Einbringung von Kirchengesetzen, wie die Gesetze zur Bischofs- und Synodenwahl, vorgesehen. Bis zum Abschluss der Synodaltagung am Sonntag (22.6., gegen 15.30 Uhr) werden der Verfassungsentwurf und die Kirchengesetze ausführlich diskutiert.

Auf den nächsten Sitzungen vom 3. bis 5. Juli in Wittenberg soll der endgültige Verfassungstext von der Föderationssynode sowie den beiden Landessynoden mit der erforderlichen Zweit-Drittel-Mehrheit beschlossen werden.

Mit der Verfassung wird das kirchliche Leben von etwa 930 000 evangelischen Christen in Mitteldeutschland geregelt. Darin sind unter anderem die Organisation und Leitung der Kirche, die Aufgaben von Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und Landeskirche sowie das Verhältnis von Haupt- und Ehrenamtlichen geregelt. Die Verfassung soll auf die aktuelle Situation der Gemeinden eingehen und Anregungen geben, wie kirchliches Leben heute zu gestalten ist.

Hinweise für die Redaktionen: Den Text des Verfassungsentwurfes, sowie eine ausführliche Begründung und eine Synopse des ursprünglichen mit dem jetzt vorliegenden Entwurf finden Sie ebenso im Internet wie den genauen Ablaufplan der Synodaltagung und die anderen Vorlagen: www.ekmd-online.de, unter dem Stichwort „Synode“.

Bei Rückfragen: Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982; Friedemann Kahl, 0151-59128575


Bleiben Sie mit unseren Newslettern auf dem Laufenden.

Hier Abonnieren

Die besten News per E-Mail - 1x pro Monat - Jederzeit kündbar