PM 85 | 07.06.2005
Herbstsynode berät Föderation

Synode der Thüringer Landeskirche berät Föderation mit Nachbarkirche
Oberkirchenrat Hübner: „Architektenplan für Föderation steht“

Die vom 13. bis 16. November in Eisenach tagende Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen ist mit einem Bericht zum Stand der Föderation und der Einbringung des Gesetzes zum Föderationsvertrag am Donnerstagnachmittag in die Arbeit an dem Schwerpunktthema „Föderation mit der Kirchenprovinz Sachsen“ eingestiegen. In seiner Zwischenbilanz betonte Oberkirchenrat Dr. Hans-Peter Hübner, Projektleiter für die geplante Föderation, daß in die Verhandlungen über die konkrete Zusammenarbeit der Kirchen ausnahmslos alle kirchlichen Ebenen und Arbeitsbereiche einbezogen seien. „Mit dem Föderationsvertrag steht der Architektenplan für die Föderation. Darüber hinaus ist die Ausführungsskizze schon weit gediehen. Damit wird die Föderation anschaulich.“ Als Beispiel nannte Hübner die vorgesehene Bildung eines gemeinsamen Referates für Personalentwicklung: „Damit können wir die Defizite bei der Mitarbeiterförderung auffangen und Mitarbeiter zukünftig besser motivieren.“ Auch das Dezernat „Gemeinde“ werde die Kräfte beider Kirchen bündeln, so daß die Angebote für die Gemeinden verbessert werden können. „Gemeinsam wird es leichter, aus den Nischen herauszufinden und mit mehr Selbstbewußtsein eine missionarische Kirche zu sein“, warb Hübner für die Föderation.

Mit dem vorgelegten Föderationsvertrag laufe der Kooperationsprozeß nun auf eine Entscheidung zu. Nach der Synode, die den Entwurf am Freitag ausführlich behandeln werde, beginne der Diskussionsprozeß in den Kirchenkreisen. Diese hätten bis 1. Februar 2004 Gelegenheit, sich zu dem Vertragswerk zu äußern. Ende März 2004 soll der Föderationsvertrag den Landessynoden beider Kirchen zur Entscheidung vorgelegt werden. Wird er mit der jeweils erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit in Kraft gesetzt, wird die Föderation in zwei Phasen verwirklicht. So sollen bereits sechs Monate nach den Beschlüssen eine Gesamtsynode und eine gemeinsame Kirchenleitung gebildet werden. Beide Landeskirchen behalten jedoch ihre eigenen Synoden und die eigenen Kirchenleitungen. Die Landeskirchenämter sollen zu einem gemeinsamen Kirchenamt an den beiden Standorten Magdeburg und Eisenach zusammengeführt werden. Außerdem soll bis 2008 eine gemeinsame Kirchenverfassung ausgearbeitet werden. Mit dem Jahr 2008 soll die Föderation in die zweite Phase eintreten. Dann soll nach dem Föderationsvertrag die Finanzhoheit der beiden Kirchen auf die Föderation übergehen. Die gemeinsame Kirchenverfassung soll die bisher in den beiden Kirchen geltenden Kirchenverfassungen ablösen.

Die Synode wurde am Nachmittag vom katholischen Bischof Joachim Wanke besucht. In seinem Grußwort betonte er: „Das ökumenische Netz zwischen Bistum Erfurt und der Landeskirche Thüringen ist fest und tragfähig.“ Es gelte, das „menschliche und geistliche Band der uns jetzt schon möglichen Einheit weiter zu stärken und zu pflegen“.

Den Bericht von Oberkirchenrat Hans-Peter Hübner zur Föderation der Thüringer Landeskirche mit der Kirchenprovinz Sachsen finden Sie – wie auch das andere Tagungsmaterial - im.

Bei Rückfragen:
Ralf-Uwe Beck, 0172/7962982


Bleiben Sie mit unseren Newslettern auf dem Laufenden.

Hier Abonnieren

Die besten News per E-Mail - 1x pro Monat - Jederzeit kündbar