PM 152 | 12.10.2011
Kirchlicher Umweltkreis kritisiert erneut Umgang mit verstrahlten Flächen

Petition thematisiert Altlasten aus dem Uranbergbau in Ostthüringen

Der Kirchliche Umweltkreis Ronneburg hat sich an den Petitionsausschuss des Thüringer Landtages gewandt, um den fachgerechten Umgang mit allen Flächen des Uranbergbaus in Ostthüringen anzumahnen. Die Landesregierung soll die so genannten „Wismut-Altstandorte“ in einem aktuellen Altlastenkatalog neu bewerten und die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich machen. Außerdem fordern die evangelischen Christen die kontinuierliche Überwachung der Flächen, wobei Eigentümer, Pächter und Nutzer unterstützt werden sollen. Außerdem wird das Abschließen eines Verwaltungsabkommens mit dem Bund angeregt.

„Zu den Altlasten führen wir mit den Vertretern des Umweltministeriums eine drei Jahre andauernde Auseinandersetzung. Sie wollen sich nun auf einen Streit mit dem Bund einlassen. Kein Wunder, statt Fachleuten sitzen ja nur noch Verwaltungsrechtler und Juristen am Ruder“, sagt Frank Lange, Sprecher des Umweltkreises. Er verweist darauf, dass der Freistaat Sachsen anders reagiert. „Am 8. September wurde ein Abkommen zur Sanierung der sächsischen Wismut-Altstandorte zwischen dem Bund und der Landesregierung über jeweils 69 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 neu paraphiert. Thüringen sieht nach wie vor keinen Handlungsbedarf“. Dabei vermutet Lange, dass der Bund entgegen kommend sein würde – „die Wismutterritorien sollen schließlich früher oder später in Landesobhut übergeben werden“.

Langes Kritik bezieht sich auf die Hinterlassenschaften des Uranbergbaus, denen das Altlastenkataster des Bundesamtes für Strahlenschutz eine besondere radiologische Relevanz zubilanziert und die nicht unter den Sanierungsauftrag der Wismut GmbH fallen. „Diese Flächen beeinträchtigen den Erfolg der allseits hoch gelobten Sanierung“, so Lange. Dafür seien generell nur zufallsbedingte Gefahrenabwehren vorgesehen, zu Lasten der jeweiligen „Verhaltens- oder Zustandsverantwortlichen“. Für eine Strahlenschutzvorsorge mit entsprechenden Überwachungsmaßnahmen sehe die Landesregierung keinen gesetzlichen Handlungsbedarf.

„Dabei unterscheidet sich das radioaktive Potential der Altlasten nicht von den sanierten Halden“, sagt der Kritiker. „Unkalkulierbare Prozesse können hier nur durch eine aufwändige Sanierung verhindert werden. Zudem wirken sich die unsanierten Flächen auf die Sanierungsmaßnahmen in der Nachbarschaft aus. Dadurch werden die ursprünglichen Ziele in Frage gestellt und man muss fragen, wofür die Milliarden Steuer-Euros ausgegeben werden, wenn für die Umwelt insgesamt kein signifikanter Rückgang der Belastung eintritt“, kritisiert der Sprecher.

Hintergrund:
Wegen verschiedener Eigentumsverhältnisse sind die Flächen des ehemaligen Uranbergbaus in zwei Kategorien eingeteilt. So werden die Betriebsflächen des bundeseigenen Unternehmens Wismut GmbH saniert. Benachbarte Halden, Schürfe, verfüllte Tagebaue, ehemalige Erzwäschen sowie Immobilien von ehemaligen Werkstätten oder Laboratorien gehören zwar zur gleichen Bergbau-Ära, unterstehen aber nicht mehr dem Bergrecht und wurden somit 1991 nicht in das Sanierungskonzept einbezogen. Zum Unverständnis der Kritiker werden diese Flächen offiziell nur als „Hinterlassenschaft mit natürlichen radioaktiven Ablagerungen“ bezeichnet.

Hinweis an die Redaktionen: Das Thema „Der Uranabbau in der DDR und seine Folgen – Sanierung der Wismut-Altlasten in Thüringen“ wird am Freitag in der Plenarsitzung des Thüringer Landtags behandelt.

RÜCKFRAGEN

Frank Lange, 0173-5775674 oder 0172-3652452

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