PM 22 | 17.02.2006
Landessynode diskutiert Entwicklung der Foederation

Landessynode der Thüringer Landeskirche diskutiert Entwicklung der Föderation
Neue Leitungs- und Verwaltungsstruktur für Kirchenkreise vorgeschlagen

Die seit dem gestrigen Donnerstag in Eisenach tagende Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen hat sich am heutigen Freitag (17.2.) mit Vorschlägen für den Ausbau der Föderation mit der Kirchenprovinz Sachsen befasst. So wurde der Synode die Ausarbeitung für eine künftige Leitungs- und Verwaltungsstruktur der Kirchenkreise und ein Finanzierungssystem für die Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland (EKM) vorgelegt. Zur Diskussion gestellt wurde auch ein Vorschlag der Föderationskirchenleitung, ab 2009 das Kirchenamt an einem Standort zusammenzufassen.

Präsentiert wurde der Synode am Freitagvormittag der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Mittlere Ebene“. Zwei Jahre – vom Januar 2004 bis Dezember 2005 – hatte sich eine Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Brigitte Andrae, Präsidentin des Kirchenamtes, damit befasst, wie die Leitungs- und Verwaltungsstruktur der Kirchenkreise in den beiden Partnerkirchen und das Finanzierungssystem vereinheitlicht werden können. Aufgabe für die Arbeitsgruppe war, eine Lösung zu finden, mit der die Eigenverantwortung der Kirchenkreise gestärkt und ein Ausgleich innerhalb und zwischen den Kirchenkreisen möglich wird.

„Nach dem vorgelegten Entwurf sollen die Kirchenkreise der EKM zukünftig den Verkündigungsdienst in ihrem Bereich über einen eigenen Haushalts- und Stellenplan selbst verantworten. Gleichzeitig sollen über größere Entscheidungsspielräume inhaltliche Schwerpunktsetzungen möglich sein. Die Verwaltungsaufgaben der Kirchenkreise sollen durch Kirchenkreisämter erledigt werden“, so Andrae. Dabei sollen acht Verwaltungsregionen aus mehreren Kirchenkreisen mit je einem Kirchenkreisamt gebildet werden. Spätestens bis zur vollständigen Einführung der neuen Struktur im Jahr 2015 soll es nach dem eingebrachten Entwurf zu einer nachhaltigen Kosteneinsparung in der Verwaltung kommen. Die Vorschläge sollen in den Kirchenkreisen und Gemeinden der EKM diskutiert und im Herbst den beiden Landessynoden zur erneuten Beratung vorgelegt werden.

Zudem wurden der Synode die von der Föderationskirchenleitung favorisierten Eckpunkte für den Ausbau der Föderationskirche vorgestellt. Dabei hat Oberkirchenrat Dr. Hans-Peter Hübner, Vizepräsident und Rechtsdezernent des Kirchenamtes, dafür geworben, „beherzt einen Schritt weiterzugehen“ und den Zusammenschluss der beiden Partnerkirchen empfohlen. Auch soll ab 2009 ein gemeinsamer Bischof oder eine Bischöfin gewählt werden. In der Folge ist auch an die Zusammenlegung des Kirchenamtes in Erfurt oder Halle gedacht. Zur Klärung der Standortfrage sollen finanzielle und bauliche Aspekte mit einer Machbarkeitsstudie geprüft und im Herbst den Synoden zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Die Synodalen haben die Vorschläge der Kirchenleitung kontrovers diskutiert. So begrüßte etwa Thomas Freytag, Pfarerr aus dem Südthüringer Judenbach, den Anspruch, „das Haus der Föderation zu Ende zu bauen“. Kritisch wurden die Auswirkungen auf die Mitarbeiterschaft des Kirchenamtes bei einer Verlegung an einen anderen Standort reflektiert.

Unterstrichen wurde, dass die von der Kirchenleitung präsentierten Eckpunkte für die Fortentwicklung der Föderation lediglich Vorschläge seien, die nur von der Synode selbst beschlossen werden könnten. Für den bis zum Herbst dieses Jahres anstehenden Diskussionsprozess dürfe es, so der Eisenacher Superintendent Wolfgang Robscheit, keine Denkverbote geben.

Mehrere der Kirchenparlamentarier verlangten, die Diskussion über die Zukunft der beiden Partnerkirchen nicht auf die Leitungsgremien zu beschränken. So versicherte der Präsident der Thüringer Landessynode, Steffen Herbst: „Wir werden die kirchliche Basis auf dem Weg der weiteren Entwicklung der Föderation mitnehmen. Hilfreich kann dabei sein, für das Kirchenamt einen Standort zu finden, der beide Landeskirchen berührt.“ Dies sei, so Herbst, bei dem Standort Erfurt gegeben. Das Kirchenamt würde dann auf dem Gebiet der Kirchenprovinz Sachsen und gleichzeitig im Freistaat Thüringen liegen.

Für den Freitagabend steht die Einbringung des Gemeindestrukturgesetzes auf dem Programm der Synodaltagung. Damit soll der Rechtsrahmen für eine Zusammenarbeit und für Zusammenschlüsse der Kirchgemeinden erweitert werden.

Die Beschlussfassungen zu den am Freitag eingebrachten Beschlussvorlagen sind für Samstag (18.2.) vorgesehen.

Hinweise für die Redaktionen:
Die Synodaltagungen sind öffentlich. Einen genauen Ablaufplan sowie die Unterlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten finden Sie in diesem Internet-Portal hier. Selbstverständlich halten wir Sie während der Synode auf dem Laufenden.

Bei Rückfragen: Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982


Bleiben Sie mit unseren Newslettern auf dem Laufenden.

Hier Abonnieren

Die besten News per E-Mail - 1x pro Monat - Jederzeit kündbar