PM 104 | 03.07.2019
Rast für Leib und Seele: Tag der Autobahnkirchen

Andachten mit Reisesegen und Kirchenfest in Mitteldeutschland

Am bundesweiten Tag der Autobahnkirchen am kommenden Sonntag (7. Juli) beteiligen sich auch Autobahn- beziehungsweise Autohofkirchen auf dem Gebiet der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM). In den Kirchen in Brehna (A 9), Rothenschirmbach (A 38), Gelmeroda (A 4), Schwabhausen (A 4), St. Kilian (A 73) und Bibra (A 71) sind Andachtsfeiern geplant, in denen ein Reisesegen gegeben wird. Beginn ist jeweils um 14 Uhr. Die Kirchen in Brumby (A 14) und Hohenwarsleben (A 2) sind dieses Jahr nicht beteiligt. Um 9.30 Uhr wird ein ZDF-Fernsehgottesdienst aus der Autobahnkirche Exter ausgestrahlt.

In Gelmeroda wird ein „Kleines Kirchenfest“ gefeiert. Beginn ist 11 Uhr mit einem Gottesdienst. Bis 14 Uhr zum Reisesegen gibt es Kaffee und Kuchen, Musik und Informationen. Für Unterhaltung sorgt unter anderem der Singkreis Possendorf. „Wir laden zu Gesprächen und jeder Menge Fröhlichkeit ein“, wirbt die Kirchengemeinde.
Autobahnkirchen laden Reisende zum Entspannen, Besinnen und zur Andacht ein. Wer hier Rast gemacht hat, fährt danach gelassener, rücksichtsvoller und sicherer, heißt es – der Besuch einer Autobahnkirche sei damit auch ein Beitrag zur Verkehrssicherheit. Rund eine Million Reisende besuchen jährlich eines der bundesweit 47 Gotteshäuser entlang der Autobahnen. Viele Besucher nutzen das ausliegende „Anliegenbuch“, um Gedanken festzuhalten, oder zünden eine Kerze an.

„Rast. Für Leib und Seele“ lautet der Werbe-Slogan für die Kirchen. Bereits im Mittelalter wurden Wanderern, Pilgern und Reisenden Andachtsmöglichkeiten mit Kapellen und Kreuzen am Weg angeboten. Sie dienten als Orte des Schutzgebetes und der Besinnung, und sie erinnerten die Menschen daran, sich auch auf Reisen immer wieder auf Gott zu besinnen. Dasselbe tun die Autobahnkirchen heute. „Sie sind ein Gegenpol zum Leben auf der Überholspur, hier können Sie Gott und sich selber finden“, wird geworben.

Hintergrund:
Die erste deutsche Autobahnkirche wurde 1958 in Adelsried an der A8 eingeweiht. Eine Autobahnkirche muss eine direkte Anbindung an eine Autobahn-Raststätte beziehungsweise Autobahn-Abfahrt haben, wobei im letzteren Fall die Entfernung nicht mehr als tausend Meter betragen darf. Die Entfernung zwischen zwei Kirchen an derselben Autobahn sollte mindestens 80 Kilometer betragen. Parkplätze und sanitäre Anlagen müssen vorhanden sein. Der Träger muss Mindestöffnungszeiten von 8 bis 20 Uhr täglich gewährleisten sowie die zusätzlichen Kosten für Energie und Reinigung aufbringen. Der Innenraum einer Autobahnkirche oder -kapelle sollte so groß sein, dass einer Bus-Reisegruppe der gemeinsame Besuch möglich ist. Außerdem ist die Zustimmung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie der Landeskirche notwendig.

Weitere Informationen im Internet: www.autobahnkirche.de

RÜCKFRAGEN

Susanne Sobko, 0162-2048755, oder Friedemann Kahl, 0151-59128575


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