PM 2 | 07.06.2005
Schliessung der Evangelischen Schulen in Nordhausen

Schuljahresende 2004 in Nordhausen: Evangelische Schulen werden geschlossen

Die beiden Evangelischen Schulen in Nordhausen werden zum Schuljahresende 2004 geschlossen. Ursache für die von der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen getroffene Entscheidung ist, dass eine dauerhafte Finanzierung über den 31. Juli 2004 hinaus weder für die Evangelische Regelschule noch für die Evangelische Grundschule gewährleistet werden kann.

Die Evangelische Regelschule, die 2002 den Schulbetrieb aufgenommen hat, durchläuft derzeit die vom Gesetzgeber vorgeschriebene dreijährige „Wartefrist“. Bis zum Ende dieser Erprobungsphase am 31. Juli 2005 muss der Schulträger die Personal- und Sachkosten vollständig selbst finanzieren. Erst danach werden die Personalkosten vollständig und die Sachkosten teilweise durch den Frei-staat Thüringen erstattet.

Das Finanzkonzept des Fördervereins „Christliches Schulzentrum Nordhausen” sah für den hohen Eigenanteil bei der Regelschule in den ersten Jahren Förderungen von Drittmittelgebern vor. Diese Förderungen sind jedoch nicht eingetreten. Für die Grundschule, die seit der Anerkennung 1999 durch den Freistaat mitfinanziert wird, waren ebenfalls vorgesehene Förderungen durch Drittmittelgeber ausgeblieben. So ist für beide Schulen ein Defizit entstanden, das sich bis zum Schuljahresende 2004 auf 523.000 Euro belaufen wird. Mit dem Weiterbetrieb der Schulen würde sich auch das Defizit vergrößern. Da vor diesem Hintergrund die beiden Schulen nicht dauerhaft finanziert werden können, hat die Kirchenprovinz Sachsen und daraufhin die Thüringer Landeskirche, die für die Schulen der Kirchenprovinz Sachsen im Bereich des Freistaates Thüringen die Schulträgerschaft hat, die Schließung der Schulen beschlossen.

„Diese Entscheidung fällt beiden Kirchen sehr schwer. Wir haben lange um die Finanzierung gerungen. Jetzt sehen wir keinen Weg mehr, die Schulen zu halten. Wir müssen den finanziellen Schaden begrenzen“, so Oberkonsistorialrat Andreas Haerter, amtierender Schuldezernent der Kirchenprovinz Sachsen. Für den 22. Januar haben die Kirchen die Schülerinnen und Schüler mit ihren Eltern sowie die Lehrerschaft zu Informationsveranstaltungen eingeladen, um über die Situation und die Entscheidung zu informieren.

Die Evangelische Grundschule wird von 127, die Evangelische Regelschule von 48 Schülerinnen und Schülern besucht. In der Grundschule unterrichten elf Lehrerinnen und drei Erzieherinnen, in der Regelschule besteht die Lehrerschaft aus sechs Lehrerinnen und Lehrern. Für beide Schulen gemeinsam arbeiten ein Hausmeister und eine Sekretärin.

Bei Rückfragen:
Oberkonsistorialrat Andreas Haerter, Magdeburg, 0391-5346 119
Oberkirchenrat Christhard Wagner, Eisenach, 03691-678 110


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