PM 60 | 03.06.2008
Verfassungsentwurf der neuen Kirche kann jetzt beschlossen werden

Verfassungsentwurf der neuen Kirche kann jetzt beschlossen werden
Erste Lesung zur Synodaltagung in Bad Sulza vom 19. bis 22. Juni

Die Arbeit am Verfassungsentwurf für die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) ist abgeschlossen. In den nächsten Tagen werden den Text alle Mitglieder der Föderationssynode sowie der Synoden von Thüringer Landeskirche und Kirchenprovinz Sachsen erhalten. Die Parlamentarier treffen sich vom 19. bis 22. Juni zur ersten Lesung der neuen Verfassung im thüringischen Bad Sulza. Auf den nächsten Sitzungen vom 3. bis 5. Juli in Wittenberg soll der endgültige Verfassungstext von der Föderationssynode sowie den beiden Landessynoden beschlossen werden.

Die Föderationskirchenleitung hat den Entwurf für die Synodaltagungen freigegeben. „Er führt die unterschiedlichen Traditionen und Identitäten beider Teilkirchen zusammen und bildet eine tragfähige Grundlage für die vereinigte Kirche“, heißt es dazu in einem Beschluss. Die Kirchenleitung dankt allen, die sich am Stellungnahmeverfahren beteiligt haben. 168 Kommentare mit einer Länge von etwa 2000 Seiten waren eingegangen. Eine Redaktionsgruppe hatte den Entwurf nach Ablauf der Frist überarbeitet. Ruth Kallenbach, Rechtsdezernentin der EKM und Leiterin des Verfassungsprojektes, ist sehr zufrieden mit dem Ergebnis. Zwar seien einige Kompromisse nötig gewesen, „aber die Verfasser vieler Stellungnahmen werden sich wieder finden“, so die Dezernentin. Dank der „kreativen und umfangreichen Mitarbeit“ habe die Redaktionsgruppe wichtige Anregungen bekommen.

Die eingearbeiteten Änderungen betreffen den kompletten Verfassungsentwurf. Einige Passagen sind neu, es wurden missverständliche Worte wie „Kirchspiel“ gestrichen und in vielen Bereichen ist den Ehrenamtlichen noch mehr Mitspracherecht eingeräumt worden. Neu sind unter anderem Aussagen zu Menschenrechten sowie zum interreligiösen Dialog. Die Mitschuld der Kirche an der Vernichtung jüdischen Lebens wurde stärker betont. Noch deutlicher wurde das Subsidiaritäts-Prinzip hervorgehoben, wonach auf jeder Leitungsebene nur die kirchlichen Aufgaben wahrzunehmen sind, die auf der jeweils unteren Ebene nicht ausreichend erfüllt werden können.

Die Verfassung der EKM wird die Verfassung der Thüringer Landeskirche und die Grundordnung der Kirchenprovinz Sachsen ablösen, wenn ab dem 1. Januar 2009 beide Landeskirchen vereinigt sind. Eine Verfassungskommission mit sieben Arbeitsgruppen hatte an dem Entwurf ein Jahr lang gearbeitet. Das Stellungnahme-Verfahren dauerte vom Dezember 2007 bis März 2008.

Mit der Verfassung wird das kirchliche Leben von etwa 930 000 evangelischen Christen in Mitteldeutschland geregelt. Darin sind unter anderem die Organisation und Leitung der Kirche, die Aufgaben von Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und Landeskirche sowie das Verhältnis von Haupt- und Ehrenamtlichen geregelt. Die Verfassung soll auf die aktuelle Situation der Gemeinden eingehen und Anregungen geben, wie kirchliches Leben heute zu gestalten ist.

Vorläufige Ablaufplanung der Tagung der Föderationssynode der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland vom 19. bis 22. Juni im Kongresszentrum Bad Sulza:

Donnerstag, 19. Juni
11 bis 12 Uhr Gottesdienst mit Landesbischof Christoph Kähler
14 bis 19 Uhr Plenarsitzung mit Abschlussbericht der Redaktionsgruppe Verfassung und Einbringung der einzelnen Verfassungsabschnitte
20 Uhr Plenarsitzung mit Anträgen an die Föderationssynode sowie Einbringung und Aussprache zu Anträgen der Föderationskirchenleitung

Freitag, 20. Juni
9 bis 12.30 Uhr Plenarsitzung ggf. mit Fortsetzung 1. Lesung der Verfassung sowie Einbringung und Aussprache Synodenwahlgesetz, Bischofswahlgesetz und Finanzgesetz
14 bis 15.30 Uhr Plenarsitzung mit Einbringung und Aussprache Kirchenkreisamtsgesetz, Aufsichtsgesetz und Propstsprengelgesetz
ab 16 Uhr Plenarsitzung oder Ausschusssitzungen

Samstag, 21. Juni
9 bis 12.30 Uhr Ausschusssitzungen
ab 14 Uhr Plenarsitzung oder Ausschusssitzungen

Sonntag, 22. Juni
9 bis 15.30 Uhr Plenarsitzung oder Ausschusssitzungen

Weitere Informationen zur Synodaltagung: www.ekmd-online.de unter dem Stichwort „Synode“
Bei Rückfragen zur Verfassung: Ruth Kallenbach, 03691-678133 oder 0172-7944241


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