PM 050 | 30.05.2023
50 Jahre Leuenberger Konkordie

Festveranstaltung mit Landesbischof Kramer und Bischöfin Wenner

Mit einer Festveranstaltung in der Magdeburger Wallonerkirche wird am Sonntag (4. Juni) an 50 Jahre Leuenberger Konkordie erinnert. Im Jahr 1973 verabschiedeten lutherische, reformierte und unierte Theologen im schweizerischen Leuenberg ein Dokument, das die nahezu fünf Jahrhunderte lange Spaltung zwischen den reformatorischen Konfessionen beenden sollte. Die Konkordie reformatorischer Kirchen in Europa (kurz Leuenberger Konkordie) hatte das Ziel, eine Kirchengemeinschaft unter den lutherischen, reformierten und unierten Kirchen in Europa herzustellen.

Die Veranstaltung in der Wallonerkirche beginnt mit einem Abendmahlsgottesdienst (10 Uhr), gehalten von Landesbischof Friedrich Kramer, Jutta Noetzel, Senior des Reformierten Kirchenkreises der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), sowie Bischöfin Rosemarie Wenner (Predigt) von der Evangelisch-methodistischen Kirche.
Im Anschluss (11.30 Uhr) gibt unter dem Titel „Einladende Kirche sein in herausfordernden Zeiten – Die Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa im Gespräch über Theorie und Praxis des Abendmahls“ einen Impulsvortrag von Prof. Miriam Rose, Präsidentin der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa.

Hintergrund
Kirchengemeinschaft im Sinne der Leuenberger Konkordie bedeutet, dass Kirchen verschiedenen Bekenntnisstandes einander Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft sowie gegenseitige Anerkennung der Ordination gewähren. Dies beruht auf der Feststellung, dass die Kirchen ein gemeinsames Verständnis des Evangeliums haben, das in der befreienden Botschaft der Rechtfertigung des Menschen zum Ausdruck kommt und in der Verkündigung, der Taufe und dem Abendmahl weitergegeben wird. Gleichzeitig haben die Kirchen festgestellt, dass die in den Bekenntnisschriften ausgesprochenen Lehrverurteilungen in Bezug auf die Abendmahlslehre, die Christologie und die Lehre von der Prädestination nicht den gegenwärtigen Stand der Lehre der zustimmenden Kirchen betreffen.

​Die Konkordie haben inzwischen über 90 Kirchen aus nahezu allen europäischen und einigen südamerikanischen Ländern anerkannt – sie bilden die Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE). Auch die konfessionelle Basis hat sich um die methodistische Kirche und die Brüdergemeine erweitert. Das jüngste Mitglied wurde im September 2022 die Deutsche Evangelisch-Lutherische Kirche in der Ukraine. 

In Aufnahme der Leuenberger Konkordie versteht sich die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland als „Kirche der lutherischen Reformation“, die „ihren besonderen Charakter in der kirchlichen Gemeinschaft mit den reformierten Gemeinden in ihrem Bereich“ hat (Verfassung der EKM, Präambel, Abs. 4). Deshalb bildet die Leuenberger Konkordie für die EKM einen wichtigen Bezugsrahmen.

Mehr Infos unter: www.leuenberg.eu

RÜCKFRAGEN

Charlotte Weber (Referatsleiterin Ökumene), 0162 20 48 556


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