PM 041 | 09.04.2024
EKM leitet Disziplinarverfahren gegen Pfarrer Michaelis ein

Verkündigung und Sakramentsverwaltung sind vorläufig untersagt

Das Kollegium des Landeskirchenamtes der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) hat am heutigen Dienstag (9.4.) ein Disziplinarverfahren gegen Pfarrer Martin Michaelis eingeleitet. Mit der Eröffnung des Verfahrens wird ihm die öffentliche Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung (Taufe, Abendmahl) für die Dauer des Disziplinarverfahrens untersagt.
Der in Quedlinburg wohnende Pfarrer kandidiert als Parteiloser auf der Liste der AfD für die Stadtratswahl am 9. Juni 2024. Der Kirchenkreis Egeln hatte ihm bereits am 15. März 2024 die Beauftragung für den Pfarrbereich Gatersleben entzogen.

Ordinierte Pfarrerinnen und Pfarrer haben sich nicht nur in ihrer Amts-, sondern auch in ihrer Lebensführung so zu verhalten, dass die glaubwürdige Ausübung des Amtes nicht beeinträchtigt wird. Es handelt sich dabei um die Pflicht, alles zu unterlassen, was die Glaubwürdigkeit des persönlichen Zeugnisses und der Verkündigung der Kirche beschädigt. Wenn sie sich politisch betätigen, müssen sie erkennen lassen, dass das anvertraute Amt sie an alle Gemeindeglieder weist und mit der ganzen Kirche verbindet. Sie haben die Grenzen zu beachten, die sich hieraus für Art und Maß ihres politischen Handelns ergeben.

Als Pfarrer ist Michaelis verpflichtet, gegen rechtsextremistische Positionen Stellung zu beziehen. Mit der Kandidatur für die AfD, deren Landesverbände in Sachsen-Anhalt und Thüringen vom Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft werden, unterstützt Pfarrer Michaelis mutmaßlich die Programmatik der AfD. Er setzt den Anschein, als sei rechtsextremes Gedankengut, das sich gegen die Menschenwürde, gegen das Demokratie- und gegen das Rechtsstaatsprinzip richtet, vereinbar mit christlicher Theologie und Haltung. Der Anschein der Pflichtverletzung wird durch das öffentliche Auftreten von Pfarrer Michaelis zusammen mit bekannten Mitgliedern der rechtsextremen und neonazistischen Szene verstärkt.

Dabei ist es unerheblich, ob er als Mitglied oder Parteiloser für die AfD kandidiert. Sein öffentliches Auftreten steht nach den jüngsten Verlautbarungen des Landeskirchenrates der EKM und der Bischofskonferenz der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands mutmaßlich im Widerspruch zum christlichen Menschenbild, das jeden Menschen als Geschöpf und Ebenbild Gottes sieht. Insoweit kommt auch ein Verstoß von Pfarrer Michaelis gegen die ihm obliegende Treue- und Loyalitätspflicht gegenüber seiner Landeskirche in Betracht.


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