PM 63 | 19.06.2008
Foederationssynode in Bad Sulza gestartet

Start der Föderationssynode in Bad Sulza
Redaktionsgruppe legt Abschlussbericht zum Verfassungsentwurf vor

Mit einem Gottesdienst begann heute Mittag (19.6.) im thüringischen Bad Sulza die Föderationssynode der Evangelischen Kirchen in Mitteldeutschland (EKM). Hauptthema der bis Sonntag (22.6.) dauernden Synodaltagung ist die erste Lesung des Verfassungsentwurfs für die gemeinsame Kirche. In seiner Predigt in der Bad Sulzaer evangelischen Kirche sagte Landesbischof Christoph Kähler: „Der Text einer neuen Verfassung ergibt sich nicht von selbst. Es ist harte, aber gute Arbeit zum Besseren hin. Die gemeinsame Arbeit daran, wie unsere Kirche verfasst sein soll, was sie innen halten und worum sie sich nach außen kümmern soll, ... hat ihre eigene – synodale – Würde.“

Zu Beginn der Plenarsitzung hat die Redaktionsgruppe ihren Abschlussbericht zum Verfassungsentwurf vorgelegt. Aufgabe des achtköpfigen Gremiums war es, die 168 Stellungnahmen zu dem Entwurf auszuwerten und in den Verfassungsentwurf einzuarbeiten. So sind von den insgesamt 92 Verfassungsartikeln 85 verändert worden. „Wir haben ein hohes Maß an Interesse an der Verfassung und Freude am Mitgestalten ausgemacht. Mit dieser Motivation lässt sich die neue Kirche bauen“, so Ruth Kallenbach, Rechtsdezernentin der EKM, vor den Kirchenparlamentariern. Allein von den 38 Kirchenkreisen haben 37 ihr Votum abgegeben. Zu Wort gemeldet haben sich auch 42 Kirchengemeinden. „Nur ganz wenige Stellungnahmen sind geprägt von grundsätzlicher Missstimmung oder gar Ablehnung.“

Der jetzt 95 Artikel umfassende Verfassungsentwurf definiert Grundbestimmungen wie den Auftrag der Kirche (Abschnitt I) und die Kirchenmitgliedschaft (Abschnitt II) und regelt den haupt- und ehrenamtlichen Dienst (Abschnitt III). Festgeschrieben werden die Aufgaben und die Leitung der Kirchengemeinde (Abschnitt IV) und des Kirchenkreises (Abschnitt V) sowie der vereinigten Landeskirche (Abschnitt VI). Behandelt werden auch die Einrichtungen der Kirche (Abschnitt VII), die kirchliche Gerichtsbarkeit (Abschnitt VIII) und das Finanzwesen (Abschnitt IX). Übergangsbestimmungen (Abschnitt X) beschließen den Entwurf.

Die Verfassung, mit der das kirchliche Leben von 930.000 evangelischen Christen in Mitteldeutschland geregelt wird, soll auf die aktuelle Situation der Gemeinden eingehen und Anregungen geben, wie kirchliches Leben heute zu gestalten ist. So ist im Vergleich zu den bestehenden Verfassungen der Landeskirchen neu, dass der Entwurf neben den herkömmlichen Kernaufgaben der Verkündigung, der Seelsorge und der Diakonie auch die Bildung und die Bewahrung der Schöpfung zu Aufgaben der Kirche mit Verfassungsrang erhebt (Artikel 2).

Angestoßen durch Stellungnahmen wurde auch festgeschrieben, dass sich die Kirche besonders der Menschen in Not- und Konfliktsituationen anzunehmen hat.

Aufgenommen wurden auch neue Formen gemeindlichen Lebens, die sich in den letzten Jahren insbesondere in Bereichen der Bildung, in geistlichen Zentren, in „Gemeinden auf Zeit“ und in Kommunitäten (Artikel 3) herausgebildet haben. Nicht Getauften ist ein eigener Artikel gewidmet, mit dem diese eingeladen werden, am Leben der Gemeinde teilzunehmen und die Kirchengemeinden aufgefordert sind, sie auf dem Weg zur Mitgliedschaft zu begleiten (Artikel 11). Ausgetretenen, so verpflichtet der Entwurf die Kirchengemeinden, soll seelsorgerlich nachgegangen und sie sollen zur Wiederaufnahme eingeladen werden (Artikel 12).

Hervorgehoben wird der Stellenwert ehrenamtlicher Arbeit. So bedarf es auf allen kirchlichen Ebenen ehrenamtlicher Mitarbeiter, heißt es in dem Entwurf (Artikel 20). Für die Kirchengemeinden wird die ehrenamtliche Leitung, das heißt der ehrenamtliche Vorsitz im Gemeindekirchenrat, sogar als Regelfall vorgesehen (Artikel 27). Ergebnis des Stellungnahmeverfahrens ist auch eine Stärkung des Ehrenamtes in der zukünftigen Landessynode der EKM. So sollen der Landessynode weniger hauptamtliche Mitarbeiter angehören.

Einmalig in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist die vorgesehene Doppelmitgliedschaft der EKM in der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (UEK) und in der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) (Artikel 6).

„Ich wünsche mir eine faire, lebendige und ausgleichende Verfassungsdiskussion. Am Ende muss ein Verfassungstext stehen, den alle Synodalen befürworten können und mit dessen Hilfe unsere Kirchen in den nächsten Jahren ihren gemeinsamen Weg gestalten können“, so Axel Noack, Bischof der Kirchenprovinz Sachsen.

Auf den nächsten Sitzungen vom 3. bis 5. Juli in Wittenberg soll der endgültige Verfassungstext von der Föderationssynode sowie den beiden Landessynoden mit der erforderlichen Zweit-Drittel-Mehrheit beschlossen werden.

Hinweise für die Redaktionen: Den Text des Verfassungsentwurf, sowie eine ausführliche Begründung und eine Synopse des ursprünglichen mit dem jetzt vorliegenden Entwurf finden Sie ebenso im Internet wie den genauen Ablaufplan der Synodaltagung und die anderen Vorlagen: www.ekmd-online.de, unter dem Stichwort „Synode“.

Bei Rückfragen: Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982; Friedemann Kahl, 0151-59128575


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