Gemeindekirchenratswahlen in der EKM
Landesbischof Kramer: „Wir brauchen Menschen, die sich als Kirchenälteste engagieren“
Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982
Zwischen dem 20. September und 5. Oktober werden die Gemeindekirchenräte der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) neu gewählt. Wahlberechtigt sind alle Kirchenmitglieder ab dem 14. Lebensjahr und damit rund 523.000 Christinnen und Christen. Gewählt werden über 10.000 Kirchenälteste in 1.734 Gemeindekirchenräten für die Dauer von sechs Jahren. Um die Wahlbeteiligung zu steigern, werden in vielen Gemeinden die Briefwahlunterlagen an Kirchenmitglieder direkt zugestellt.
„Sich mit seinen Gaben in die Gemeinde einzubringen und damit selbst etwas bewirken zu können, gehört für viele Menschen unverzichtbar zu ihrem evangelischen Christsein. Für die Gestaltung unserer Kirche brauchen wir Menschen, die sich als Kirchenälteste engagieren“, sagt Landesbischof Friedrich Kramer. „Ich bitte alle Gemeindemitglieder unserer Kirche, sich an der Wahl zu beteiligen und den Gemeindekirchenräten den Rücken zu stärken. Gleichzeitig danke ich allen Kandidierenden für ihre Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und bete für ihre wichtige Arbeit.“
Die Gemeindekirchenräte werden in 1.305 Einzelgemeinden und 429 Kirchengemeindeverbänden gewählt. Die Kirchengemeinden konnten dafür einen Wahltermin zwischen dem 20. September und dem 5. Oktober auswählen. Die Wahlbeteiligung im Jahr 2019 lag bei 30,9 Prozent.
Hintergrund:
Gemeindekirchenräte sind die Leitungsgremien der Kirchengemeinden und Gemeindeverbände. Die Mitglieder, Kirchenälteste genannt, beschäftigen sich unter anderem mit Fragen der Verkündigung, der Seelsorge und der diakonischen Arbeit. Außerdem entscheiden sie über Bauvorhaben, Haushalt und Vermögensverwaltung. Außerdem tragen sie die Verantwortung und Dienstaufsicht für die Mitarbeitenden, die direkt in der Kirchengemeinde angestellt sind.
Den Gemeindekirchenräten gehören neben den gewählten Kirchenältesten die Ordinierten an. Es ist ein Grundprinzip der EKM auf allen Ebenen, dass gewählte Ehrenamtliche und Hauptberufliche eine gemeinsame Kirchenleitung bilden. Die Wahlen der Gemeindekirchenräte bilden die Grundlage für die Zusammensetzung anderer wichtiger Gremien, denn die Kirchenältesten wählen die Mitglieder der Kreissynode und diese wählen einen Vertreter für die Landessynode.
Mehr Informationen unter: www.wahlen-ekm.de
Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982