PM 34 | 19.05.2005
Kirchen warnen vor Liberalisierung des Bestattungsrechts

Der Beauftragte der Evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung in Sachsen-Anhalt, Oberkirchenrat Albrecht Steinhäuser, hat die von der Landesregierung geplante Liberalisierung des Bestattungsgesetzes kritisiert.

 „Im Umgang mit dem Tod zeigt sich der Wert des Lebens”

Der Beauftragte der Evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung in Sachsen-Anhalt, Oberkirchenrat Albrecht Steinhäuser, hat die von der Landesregierung geplante Liberalisierung des Bestattungsgesetzes kritisiert. Durch die beabsichtigte Novellierung soll es unter anderem möglich sein, Urnen mit der Asche Verstorbener im heimischen Wohnzimmer aufzubewahren oder im Garten zu vergraben.

„Der vorliegende Entwurf“, moniert Albrecht Steinhäuser, „ist ein einziges Armutszeugnis in Sachen Bestattungskultur. Wer will denn garantieren, dass die Urne mit dem Großvater nicht bei der nächsten Haushaltsauflösung auf dem Sperrmüll landet?“ Friedhöfe, so der 42-jährige Theologe, seien für eine Gesellschaft wichtige Orte der Erinnerung. Persönliche Trauer und öffentliches Gedenken fänden dort gleichermaßen Raum. Sie machten deutlich, dass die Würde eines Menschen mit seinem Tod nicht ende. „Wenn unser Umgang mit Verstorbenen jedoch mehr und mehr vom Gedanken einer kostengünstigen Entsorgung bestimmt wird, dann lässt das nichts Gutes ahnen“, betont der Beauftragte der Evangelischen Kirchen in Sachsen-Anhalt.

„Es ist richtig, wenn rechtliche Rahmenbedingungen Veränderungen aufnehmen, die sich in der Gesellschaft vollziehen. Wenn es aber um Fragen der menschlichen Würde im Leben und im Tode geht, dann sollte das mit der gebotenen Sensibilität geschehen. Der Gesetzgeber ist gut beraten, nicht jedem Zeitgeist hinterherzulaufen,“ sagt Albrecht Steinhäuser, „denn im Umgang mit dem Tod zeigt sich der Wert des Lebens“.

Magdeburg – 19. April 2005


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