PM 029 | 03.05.2018
Reaktion auf Urteil zum Kirchenasyl

EKM-Migrationsbeauftragte: „Kirchenasyl ist kein illegaler Aufenthalt“

Zum heutigen Urteil des Oberlandesgerichtes München zur Rechtmäßigkeit des Kirchenasyls sagt Petra Albert, Migrationsbeauftragte der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM): „Aus meiner Sicht bestätigt das Urteil die zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Kirchen getroffene Absprache zum Umgang mit Kirchenasyl. Ich bin dankbar für die Klarstellung, dass Kirchenasyl kein illegaler Aufenthalt ist. Ich hoffe, dass die zuständigen Behörden die Gewährung von Kirchenasyl weiterhin respektieren.“

Im Verfahren ging es um die Entscheidung des Amtsgerichts Freising, das einen angeklagten Nigerianer im Kirchenasyl vom Vorwurf des illegalen Aufenthalts freigesprochen hatte.
Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Revision eingelegt. Der Richter am Oberlandesgericht wies die Revision ab. Das Kirchenasyl verbiete dem Staat kein Handeln und zwinge den Staat nicht zur Duldung, so der Richter in seinem Urteil.

Aktuell gibt es auf dem Gebiet der EKM 20 Kirchenasyle, die 30 Personen betreffen. Davon entfallen auf Thüringen 13 Fälle mit 20 Personen, in Sachsen-Anhalt sind es sieben Fälle mit zehn Personen.

Hintergrund:
Kirchenasyl ist ein letzter Versuch einer Kirchengemeinde, Flüchtlingen durch zeitlich befristete Schutzgewährung beizustehen, um auf eine erneute, sorgfältige Überprüfung ihrer Situation hinzuwirken. Gemeinden, die Kirchenasyl gewähren, treten für Menschen ein, denen durch eine Abschiebung Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit drohen. In allen Fällen werden die zuständigen Behörden über den Aufenthalt im Kirchenasyl unterrichtet. Kirchengemeinden beanspruchen keinen rechtsfreien Raum.

Mehr Infos zum Thema unter: www.kirchenasyl.de

RÜCKFRAGEN

Petra Albert, 0172-6875978


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