PM 063 | 05.07.2023
Regionalbischöfin Spengler fordert Vertagung von Reform der Sterbehilfe

„Suizidprävention gesetzlich regeln ist Gebot der Stunde“

Am Donnerstag stehen im Deutschen Bundestag zwei Gesetzentwürfe zur Reform der Sterbehilfe zur Abstimmung. Friederike F. Spengler, Regionalbischöfin in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), plädiert für eine Vertagung der Entscheidung. „Die in den Bundestag einzubringenden Gesetzesvorlagen beschäftigen sich nicht mit den Gründen der Suizidwilligen, sondern ausschließlich mit der Beendigung des Lebens und dessen Planung im Sinne von Überprüfbarkeit und Entscheidungsfindung“, so Spengler.

Mit der anvisierten gesetzlichen Ausgestaltung des assistierten Suizids würden weitreichende Entscheidungen für das Leben in unserer Gesellschaft, im Miteinander der Generationen und in der Beschäftigung mit den Erwartungen an das eigene Leben gestellt, deren Auswirkungen heute noch gar nicht absehbar seien. „Ich habe nicht den Eindruck, dass die Debatte so umfänglich und beteiligend geführt wurde, dass sie für die Entscheidung einer der beiden Gesetzesvorlagen reif ist. Gerade aber wegen der unabsehbaren Auswirkungen auf unser aller Leben sollte die Befassung so breit und diskursiv wie möglich ausfallen“, sagt die Regionalbischöfin.


Nicht der Suizid, sondern das Leben eines Menschen in Krankheit, Schwachheit, unter Verlust der geistigen und körperlichen Kräfte bis zu dessen letztem Atemzug müssten Ausrichtung der Bemühungen und Sorge sein. Deshalb sei das Gebot der Stunde, die Suizidprävention gesetzlich zu regeln. „Unsere kirchlich und diakonisch geführten Krankenhäuser und Einrichtungen müssen Orte sein, in denen Sterbewünsche geäußert und gehört werden und an denen der dahinterliegenden Not mit seelsorgerlichen, psychologischen, palliativen und hospizlichen Angebote begegnet wird, um diese Nöte abzumildern und gegebenenfalls zu stillen. Dabei sollen sie auch Schutzraum denen bieten, die sich nicht der Frage zur Gestaltung ihres Lebensendes im Sinne einer Suizidassistenz aussetzen wollen.“

Zur Frage, wie Mitarbeiter der Kirche gegebenenfalls konkret mit Bitten um seelsorgerliche Begleitung Sterbewilliger umgehen werden, sagt sie: „Meinungsvielfalt wird in unserer Kirche gerade in ethischer Urteilsbildung sichtbar. Diese Frage muss gut diskutiert und abgewogen werden - auf jeden Fall ist die Gewissensfreiheit des Einzelnen zu wahren“.

RÜCKFRAGEN

Dr. Friederike F. Spengler, 0361-55036478


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