PM 163 | 02.11.2006
Sonn und Feiertagskultur darf nicht wirtschaftlichen Interessen

Kritik der Kirchen an Entscheidung des Wirtschaftsausschusses zu Ladenschluss

Auf entschiedene Kritik der Kirchen ist die Entscheidung des Wirtschaftsausschusses des sachsen-anhaltischen Landtages gestoßen, künftig an allen vier Adventssonntagen eine Ladenöffnung zu ermöglichen. „Die besinnlichen vier Adventssonntage der Vorweihnachtszeit“, so erklärten Stephan Rether und Albrecht Steinhäuser, die Beauftragten der katholischen und der evangelischen Kirchen beim Land Sachsen-Anhalt, übereinstimmend, „sollen hier ganz vordergründigen wirtschaftlichen Interessen geopfert werden. Vom eigentlichen Charakter der Adventszeit bleibt da wenig übrig, und für die Beschäftigten im Handel rückt das Thema Familienfreundlichkeit in weite Ferne.“

Als positives Signal bewerteten die Beauftragten der Kirchen die Erkenntnis des Wirtschaftsausschusses, „dass auch der Sonn-Abend, wie es der Name ja nahe leg, in das Verständnis von Sonntagsruhe einzubeziehen sei“. Der Schutz der Sonn- und Feiertage sei in Deutschland ein Kulturgut von sehr hohem Wert, das nicht länger ausgehöhlt werden dürfe.

Fragen beantwortet: Oberkirchenrat Albrecht Steinhäuser, 0391/5346436 oder 0171/2727866.

Magdeburg und Dessau – 2. November 2006


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