PM 69 | 30.06.2008
Synodentagungen in Lutherstadt Wittenberg

Synodentagungen in Lutherstadt Wittenberg
Kirchenparlamentarier stimmen über neue Verfassung ab

Der Verfassungstext für die neue Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) steht in dieser Woche zur endgültigen Abstimmung.

Zunächst soll die Verfassung auf der Sitzung der Föderationssynode vom 3. bis 4. Juli in Lutherstadt Wittenberg verabschiedet werden. Unmittelbar danach wird der Verfassungstext den sich anschließenden Landessynoden der Kirchenprovinz Sachsen und der Thüringer Landeskirche zur Beschlussfassung vorgelegt. Dieses Verfahren ist in der Vorläufigen Ordnung der Föderation festgelegt. Die Landessynoden tagen vom 4. bis 5. Juli ebenfalls in Wittenberg. Alle drei Synoden müssen der Verfassung mit Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen. Die Föderationssynode beginnt mit einem Gottesdienst (3.7., 11 Uhr) in der Wittenberger Stadtkirche. Die Predigt hält Oberkirchenrat Reinhard Werneburg.

Die Kirchenparlamentarier hatten zu dem von der Föderationskirchenleitung eingebrachten Verfassungsentwurf während der Föderationssynode vom 19. bis 22. Juni in Bad Sulza insgesamt 68 Änderungsanträge formuliert. Diese sind in allen Ausschüssen der Föderationssynode beraten und vom federführenden Rechtsausschuss aufgrund der Voten in den zur Abstimmung stehenden Entwurf eingearbeitet worden.

Die Verfassung definiert in 95 Artikeln Grundbestimmungen wie den Auftrag der Kirche sowie die Kirchenmitgliedschaft und regelt den haupt- und ehrenamtlichen Dienst. Festgeschrieben werden die Aufgaben und die Leitung der Kirchengemeinde und des Kirchenkreises sowie der vereinigten Landeskirche. Behandelt werden auch die Einrichtungen der Kirche, die kirchliche Gerichtsbarkeit und das Finanzwesen. Die Verfassung, mit der das kirchliche Leben von 930.000 evangelischen Christen in Mitteldeutschland geregelt wird, soll auf die aktuelle Situation der Gemeinden eingehen und Anregungen geben, wie kirchliches Leben heute zu gestalten ist.

Am 1. Januar 2009 soll die neue Verfassung in Kraft treten und damit die Verfassung der Thüringer Landeskirche und die Grundordnung der Kirchenprovinz Sachsen ablösen.

Hinweise für die Redaktionen:
Den Text der Verfassung sowie einen vorläufigen Zeitplan für die Synodentagungen finden Sie im Internet auf www.ekmd-online.de, unter dem Stichwort „Synode“. Die Synodaltagungen sind öffentlich. Sie sind herzlich eingeladen. Die Tagungen der Föderationssynode und der Synode der Kirchenprovinz Sachsen finden im Lutherhotel statt, die Synode der Thüringer Landeskirche ist in der Leucorea. Da nur schwer absehbar ist, wenn genau die Entscheidungen erfolgen, haben wir keine Pressekonferenz angesetzt. Wir werden Sie jedoch unmittelbar nach den Entscheidungen mit Pressemitteilungen informieren; selbstverständlich stehen die Bischöfe Christoph Kähler und Axel Noack, sowie die Synodenpräses, Petra Gunst und Steffen Herbst, wie auch andere Synodale und Mitglieder der Kirchenleitung für Statements zur Verfügung.

Vorläufiger Ablaufplan Föderationssynode:

Donnerstag, 3. Juli

  • 11 bis 12 Uhr Gottesdienst
  • 14 Uhr Plenarsitzung
    • Sachstand Kirchenamt Erfurt (Einbringung)
    • Antrag Erklärung der Föderationssynode zum 70. Jahrestag der Reichspogromnacht (Einbringung)
    • Antrag 9. November als Tag der Erinnerung und Umkehr (Einbringung)
    • Vorlagen Rechts- und Verfassungsausschuss: Verfassung der EKM, Synoden- und Bischofswahl-, Finanz-, Kirchenkreisamts-, Aufsichts- und Propstsprengel-Gesetz
    • Wahl der synodalen Vertreter für den Bischofswahlausschuss
    • ggf. Ausschusssitzungen

Freitag, 4. Juli

  • 9 bis 12.30 Uhr Plenarsitzung oder Ausschusssitzung
  • Plenarsitzung
    Sachstand Kirchenamt Erfurt, Anträge des Synodalen Dr. Borowsky, Fragestunde

Vorläufiger Ablaufplan Synode Thüringer Landeskirche:

Freitag, 4. Juli

  • 14 Uhr Plenarsitzung
    • Bericht des Landesbischofs zur Verfassung der EKM
    • Zustimmungs- und Ausführungsgesetz zur Verfassung der EKM (Einbringung)
    • Zustimmungsgesetz zu den Begleitgesetzen zur Verfassung (Einbringung)
    • Jahresrechnung der ELKTh 2006 (Einbringung)
    • Stellenplanung Mitarbeitende im Verkündigungsdienst der ELKTh
    • Zwischenbericht zu Religionsunterricht, Sonderseelsorge und Kreisdiakonie
  • ca. 20 Uhr Ausschussarbeit

Samstag, 5. Juli

  • 9 Uhr Plenarsitzung
    • Rücklauf aus den Ausschüssen und Beschlussfassung
    • Zustimmungs- und Ausführungsgesetz zur Verfassung EKM
    • Zustimmungsgesetz zu den Begleitgesetzen zur Verfassung der EKM
  • 11 Uhr Ausschusssitzung bei Bedarf oder Plenum
  • 14 Uhr ggf. Plenum

Vorläufiger Ablaufplan Synode der Kirchenprovinz Sachsen:

Freitag, 4. Juli

  • 14 Uhr Plenarsitzung
    • Zustimmungs- und Ausführungsgesetz zur Verfassung der EKM (Einbringung)
    • Zustimmungsgesetz zu den Begleitgesetzen zur Verfassung (Einbringung)
  • ab 16.30 Uhr Plenarsitzung oder Ausschusssitzungen

Samstag, 4. Juli

  • 9 Uhr Plenarsitzung
    • Zustimmungs- und Ausführungsgesetz zur Verfassung der EKM
    • Zustimmungsgesetz zu den Begleitgesetzen zur Verfassung

Bei Rückfragen: Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982; Friedemann Kahl, 0151-59128575


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