04.02.2015
Arbeitssicherheit

Wo Menschen sich begegnen, zu Gesprächen oder zu Veranstaltungen, ist zu bedenken, dass leider auch hier sich Unfälle ereignen können. Pauschal bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) versichert sind alle Personen, die im Sinne ehrenamtlicher Tätigkeiten handeln sowie die festangestellten Mitarbeiter im kirchlichen Bereich.

Wenn Unfälle geschehen, helfen die Berufsgenossenschaften, die Folgen des Unfalls zu beheben oder dessen Auswirkungen auf den Betroffenen zu mildern. Besser als jede Heilung oder Milderung eines Unfalls oder Berufskrankheit ist die Vorsorge. Prävention wird den Kirchengemeinden der EKM in Form von Beratung und Ortsbegehungen durch die Kreiskirchenämter als Dienstleistung angeboten. Die Begehungen in Kirchen, Gemeindehäusern, Tagungsstätten, KITAs und Schulen erfolgen durch die zuständige Ortskraft für Arbeitssicherheit.

Auf der Basis eines von der EKD und der VBG entwickelten Präventionskonzeptes sind in den Kirchenkreisen Ortskräfte flächendeckend unterwegs, um die gesetzlichen Vorgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Kirchgemeinden umzusetzen. Dies bedeutet, die Gefährdungen für die Mitarbeiter aber auch Besucher zu erkennen und abzuwenden. Es ist die Aufgabe der Ortskräfte Mängelbeseitigung zu fordern und zu prüfen.
Eine arbeitsmedizinische Betreuung für kirchliche Mitarbeiter erfolgt durch die BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH.

Die Ortskräfte für Arbeitssicherheit werden in ihren Kirchenkreisen unterstützt und beraten durch die Evangelische Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz (EFAS). Die EFAS koordiniert als Einrichtung der EKD die sicherheitstechnische Betreuung im gesamten verfasst-kirchlichen Bereich.

Die Zuständigkeiten der Berufsgenossenschaften untergliedern sich folgendermaßen:

  • Für Landeskirche, Kirchengemeinden, Kirchenkreise und, Verwaltungen sowie Schulen in kirchlicher Trägerschaft: Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
  • Für Kindergärten und Diakoniestationen in kirchlicher Trägerschaft: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
  • Für Friedhöfe: Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten, Gartenbau (SVLFG)

Kontakt

Christian Thon

Koordinator für Arbeits- und Gesundheitsschutz
Landeskirchenamt der EKM
Referat P1

Dienstsitz: Kreiskirchenamt Saale-Unstrut
Charlottenstraße 1
06618 Naumburg

Tel. 0172-1606085
christian.thon@ekmd.de

 


Ansprechpartner in den Kirchenkreisen der EKM
Zuständigkeiten der Ortskräfte (Stand 2024_04)


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