
Handreichungen
A. zur Pfarramtsübergabe/ B. zur Übergabe der Geschäftsführung der Kirchengemeinde/ C. zur Revision einer Kirchengemeinde/ D. zur Übergabe der Geschäfte der Superintendentenstelle
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A. zur Pfarramtsübergabe/ B. zur Übergabe der Geschäftsführung der Kirchengemeinde/ C. zur Revision einer Kirchengemeinde/ D. zur Übergabe der Geschäfte der Superintendentenstelle
für Pfarrer*innen und ordinierte Gemeindepädagog*innen in der EKM
44 Stunden pro Woche – 44 Wochen im Jahr – 44 Tage Jahresurlaub – 44 „Pastorensonntage“ ... Auf diese einfache Formel bringt es die Arbeitsgruppe, die an einer neuen Handreichung für die Dienstvereinbarung für Pfarrer*innen und ordinierte Gemeindepädagog*innen der EKM gearbeitet hat.
Es ist inzwischen so etwas wie eine stehende Redewendung: Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland ist „steinreich“. Reich an wunderschönen Kirchen, an Domen, großen Stadtkirchen, liebevoll restaurierten Dorfkirchen, geschichtsträchtigen Pfarrhäusern. Es ist eine große Freude zu sehen, was da in den vergangenen Jahren geschehen ist. Zugleich erleben wir den Rückgang der Zahl der Pfarrstellen in unserer Kirche. Pfarrbereiche werden größer. So werden weniger Häuser und Wohnungen gebraucht. Nicht immer schaffen es die Gemeinden, die Gebäude zu erhalten. Diese Handreichung, die eine Arbeitsgruppe unserer Landeskirche erarbeitet hat, will Anregungen und Kriterien bereitstellen. Mit ihrer Hilfe können, so hoffen wir, Gemeindekirchenräte Entscheidungen treffen, die nachvollziehbar und mittel- und langfristig tragfähig sind.
Der Katalog beschreibt, welche Aufgaben vom Kreiskirchenamt im Rahmen der landeskirchlichen Finanzierung und im Rahmen der Zahlung von Kostenverrechnungssätzen durch die Kirchengemeinden zu erbringen sind (Grundleistungen). Der Katalog gibt dabei Inhalte aus geltenden Kirchengesetzen, Verordnungen usw. wieder und begründet insoweit keine eigene Rechtsgrundlage (Subsidiarität). Umgekehrt leitet sich aus dem Katalog der Grundleistungen ab, für welche Aufgaben das Kreiskirchenamt Anspruch auf zusätzliche Zahlungen hat (kostenpichtige Zusatzleistungen).
"Die Kollektensammlung ist fester Bestandteil unserer Gottesdienste. Wenn wir vom einzusammelnden 'Dankopfer' sprechen, ist grundsätzlich alles gesagt: Unser Dank an Gott kommt anderen Menschen zugute. Denn die Gemeinschaft unter uns Christen findet neben anderem da lebendigen Ausdruck, wo wir Lasten gemeinsam tragen." (Oberkirchenrat Christian Fuhrmann)
Kirchengrundstücke sind als selbstgenutzte Immobilien, weil auf ihnen zum Beispiel Kirche, Pfarrhaus oder Gemein- dehaus stehen oder Kirchenwald wächst, ebenso wichtig wie als verpachtete Grundstücke, die mit ihren Erträgen zur Finanzierung kirchlicher Arbeit beitragen.
2020 rufen die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens, die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland und das Leipziger Missionswerk wieder gemeinsam zu einer Adventsaktion auf – vom 11. November 2020 bis zum 6. Januar 2021.
"Wo dein Schatz ist, da ist auch dein Herz" | Matthäus 6,21
Handreichung für den Katastrophenfall – insbesondere Hochwasser
Handreichung für das Fotografieren bei Gottesdiensten und kirchlichen Amtshandlungen sowie in Kirchengebäuden
Diskussionspapier zur Ausgestaltung der Dienstwohnungspflicht für Gemeindepfarrstellen in der EKM
zur Änderung der Durchführungs bestimmungen zum Kirchengesetz über Grundstücke in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland