Warum Mitglieder der AfD nicht Mitglied im Gemeindekirchenrat sein können
Als kirchenfeindlich gilt auch, wer die in Artikel 2 der Kirchenverfassung EKM festgelegten Grundsätze nicht anerkennt und extremistische, antisemitische, fremdenfeindliche oder sonst menschenverachtende Positionen vertritt oder sich in entsprechenden Organisationen betätigt.
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Hintergrund- keine AfD-Mitglieder im GKR - (04.11.2024 / 120 KB)
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