Warum Mitglieder der AfD nicht Mitglied im Gemeindekirchenrat sein können
Als kirchenfeindlich gilt auch, wer die in Artikel 2 der Kirchenverfassung EKM festgelegten Grundsätze nicht anerkennt und extremistische, antisemitische, fremdenfeindliche oder sonst menschenverachtende Positionen vertritt oder sich in entsprechenden Organisationen betätigt.
Artikel teilen