Liebe Schwestern und Brüder,
die Kollektensammlung ist eine Selbstverständlichkeit – in jedem Gottesdienst.
Wenn wir in diesem Zusammenhang vom „Dankopfer“ sprechen, ist alles gesagt: Unser Dank an Gott kommt anderen Menschen zugute. Die Gemeinschaft der Christen findet auch da lebendigen Ausdruck, wo wir finanzielle Lasten gemeinsam tragen.
Das letzte Kirchenjahr war von der Pandemie geprägt. Die Kollektenerträge fielen deutlich geringer aus. Erhebliche Beträge waren dies z.B. bei der Sammlung „Brot für die Welt“. Erfreulich war dann, dass viele Menschen sich die Kollekte nicht gespart haben, sondern auf anderem Wege gespendet haben. Kollekten und Spenden sind offenbar mit unserem christlichen Leben eng verknüpft.
Vom Teilen der Lasten sprechen die Briefe des Apostel Paulus. Und noch heute ist das Teilen lebendige Kultur. Der Dank an Gott kommt den Glaubensgeschwistern zugute. Jeder gibt und viele empfangen. Die Gabe der Liebe stärkt Geber wie Empfänger.
An dieser Stelle möchten wir nochmals die Beilage „Die Kollekte – geistliche Dimension und liturgisches Element“1 in Erinnerung rufen. Wir regen an, in den Gemeindekirchenräten über Kollekten ins Gespräch zu kommen. Zu den rechtlichen Aspekten der Kollektensammlung erinnern wir an die Rahmendaten. Das Sammeln der Kollekten ist in einer Verordnung geregelt2.
Kirchliche Körperschaften, in denen Gottesdienste zu Sonn- und Feiertagen gefeiert werden, sind verpflichtet, im Gottesdienst ein Dankopfer als Kollekte nach dem Ko lektenplan der Landeskirche zu sammeln. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass die Sammlung des Dankopfers ordentlicher Bestandteil aller Sonn- und Feiertagsgottesdienste ist.
Bei den Abkündigungen zur Kollektensammlung müssen Empfänger und Zweck benannt werden. Darüber hinaus kann eine weitere Kollekte im oder im Anschluss an den Gottesdienst (Ausgangskollekte) für die Ortsgemeinde gesammelt werden.
Für die Abkündigungen im Gottesdienst stehen Ihnen die Kollektenempfehlungen zur Verfügung.
Die Kollektenempfehlungen können im Netz abgerufen werden3.
Ihr Christian Fuhrmann,
Oberkirchenrat
1 https://www.ekmd.de/service/ekmintern/beilagen/die-kollekte-geistliche-dimension-und-liturgisches-element.html
2 Regelungen zur Kollektensammlung stehen in Nr. 19.2 der Vermögensverwaltungs- und Aufsichtsverordnung vom 13. September 2014
3 https://www.ekmd.de/kollektenplan/
DOWNLOADS
- Antragsformular 2025 - ( 31.08.2023 / 27 KB)
- Antragsformular 2024 Kollekte - ( 09.08.2022 / 26 KB)