02.06.2022
Sachbearbeitung Friedhofsverwaltung (m/w/d)
Ev. Kreiskirchenämter Merseburg und Naumburg
Die Kreiskirchenämter Merseburg und Naumburg besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Kreiskirchenamt Merseburg die Stelle einer
Sachbearbeitung für Friedhofsverwaltung (m/w/d) .
Ausbildungsvoraussetzung:
Abgeschlossene Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) oder eine gleichwertige Ausbildung.
Arbeitsaufgaben:
- Erfassung aller Friedhöfe in kirchlicher Trägerschaft
- Überprüfung der Friedhofsgebühren im 3 Jahres Rhythmus
- Prüfung der Satzungen und Gebührenkalkulationen sowie Vorbereitung derselben für die kirchenaufsichtliche Genehmigung
- Erarbeitung, Durchführung, Überwachung von Haushaltsplänen und Jahresrechnungen
- Einzug der Friedhofsgebühren für die Kirchgemeinden
- Bestattungsorganisation auf einigen, kirchlichen Friedhöfen in Delegation der Kirchengemeinden
- Bearbeitung von Widersprüchen
- Erstellen von Auswertungen und Statistiken
- Zuarbeiten für die Archivierung
Erwartet werden:
- Qualifizierte Sachbearbeitung im Bereich Friedhofsverwaltung
- Fachkompetenz, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, sowie Verantwortungs-bereitschaft
- Ergebnisorientierte Problemlösungen, einschließlich Rechtsanwendung
- Teamfähige und belastbare Persönlichkeit mit umfangreichen rechtlichen Kenntnissen und organisatorischen Fähigkeiten zur eigenverantwortlichen Bearbeitung von Sachverhalten
- Sicherer Umgang mit moderner Bürotechnik und fundierte EDV-Kenntnisse (Microsoft Office)
- Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
- Besitz des Führerscheins sowie Bereitschaft zum dienstlichen Einsatz des privaten PKW
- Kenntnisse kirchlicher Strukturen und die Bereitschaft das christliche Profil der Einrichtung mitzutragen
Wir bieten:
- Abwechslungsreiche und interessante Aufgabenstellung
- Tarifliche Vergütung und arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung
Die Stelle hat einen Umfang von 100 Prozent (40 Wochenstunden) des Beschäftigungsumfangs eines vergleichbaren vollbeschäftigten Mitarbeiters. Eine Besetzung des Arbeitsplatzes in Teilzeit sowie eine Reduzierung der Arbeitszeit sind grundsätzlich möglich.
Die Vergütung erfolgt nach der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen in EG 6 oder EG 7.
Es wird auf die in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland gültige Verordnung zur Regelung der Stellenbesetzungsverfahren privatrechtlicher Anstellungsverhältnisse (StbVO) verwiesen, nachzulesen unter www.kirchenrecht-ekm.de (ON 715).
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte bis zum 30.06.2022 an
Kreiskirchenamt Merseburg
z.Hd. David Hirsch
Hälterstraße 30
06217 Merseburg
Ansprechpartner: Bertram Zaumsegel, Tel. 03445/767224, bertram.zaumsegel@ekmd.de