technischer Mitarbeiter (m/w/d)
Ev.-Luth. Stadtkirchgemeinde Gotha
Die Ev.-Luth. Stadtkirchgemeinde Gotha besetzt ab dem 01.01.2026 die Stelle eines technischen Mitarbeiters (m/w/d) im „Christliches Kinderhaus Pusteblume“, Helenestraße 14, 99867 Gotha.
Wir suchen eine Reinigungskraft, welche als Teil unseres Teams Mitverantwortung für das positive Erscheinungsbild und für die Außenwirkung der Einrichtung trägt. Sauberkeit und Hygiene als Gesundheitsförderung tragen zur Stärkung von Kindern bei und Schaffen eine angenehme und vertrauenswürdige Atmosphäre.
Ihre Aufgaben
- Eigenverantwortliches und selbständiges Arbeiten im Bereich Hauswirtschaft und Küche
- Reinigung im gesamten Haus
- Wäschepflege
- bedarfsorientierte hauswirtschaftliche Arbeiten im Außenbereich
Wir erwarten
- wertschätzenden, liebevollen Umgang mit den Kindern
- Aufgeschlossenheit, Freundlichkeit, Teamfähigkeit, Kommunikationskompetenz
- fachliche Kompetenz im Hauswirtschaftlichen- und Küchenbereich
- Flexibilität, Einsatzbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein
Wir bieten
- einen gut ausgestattetes Kinderhaus in Trägerschaft der Stadtkirchgemeinde Gotha
- Arbeit in einem aufgeschlossenen, qualifizierten Team in freundlicher Atmosphäre
Die Stelle hat einen Umfang von 75 Prozent (29,25 Wochenstunden) des Beschäftigungsumfangs eines vergleichbaren vollbeschäftigten Mitarbeiters und ist unbefristet.
Die Vergütung erfolgt nach der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen in EG 3.
Es wird auf die in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland geltende Verordnung zur Regelegung der Stellenbesetzungsverfahren privatrechtlicher Anstellungsverhältnisse (StbVO) verwiesen, nachzulesen unter www.kirchenrecht-ekm.de (ON 715).
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen, einschließlich eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, wird bis zum 30.10.2025 per E-Mail kinderhauspusteblume@hotmail.de oder schriftlich an die Evangelisch-Lutherische Stadtkirchgemeinde Gotha „Bewerbung“ Jüdenstraße 27, 99867 Gotha.
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen nur als Duplikat ein. Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nicht. Die datenschutzgerechte Vernichtung der Unterlagen nach Abschluss des Besetzungsverfahrens wird garantiert