Beauftragung mit Prädikantendienst
Sie möchten mit dem ehrenamtlichen Dienst der freien Wortverkündigung beauftragt werden und als Prädikant/in diesen Dienst übernehmen.
Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit Ihrem/r zuständigen Superintendenten/in. Zuvor sollten Sie Rücksprache mit dem/r Gemeindepfarrer/in, in der Sie später Gottesdienste halten wollen, nehmen.
Zum Gespräch sollten Sie einen begründeten Antrag auf Beauftragung mit Prädikantendienst und einen tabellarischen Lebenslauf mitbringen. In diesem Gespräch könnte auch schon Ihr/e Mentor/in benannt werden.
Diese Unterlagen sind auf dem Dienstweg vom Superintendenten/in über den/die Regionalbischof/bischöfin an das Landeskirchenamt der EKM, Referat Gemeinde und Seelsorge zu schicken.
- Rechtsgrundlage ist das Kirchengesetz über den ehrenamtlichen Verkündigungsdienst der Lektoren und Prädikanten (PräLG)
- und die dazugehörige Ausführungsverordnung.
Ich möchte mit dem ehrenamtlichen Dienst beauftragt werden:
Nachdem Sie mit dem/der Superintendenten/in gesprochen haben, dürfen Sie sich beim Kirchlichen Fernunterricht der EKM (KFU) bewerben. Die Studienleitung entscheidet über ihre Zulassung. Die Kurse beginnen immer in einem geraden Jahr. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des KFU. In der EKM ist der KFU die Standardausbildung. Der Kurs ist in zwölf Wochenendseminare und zwei Seminarwochen gegliedert und dauert ca. zweieinhalb Jahre.
Mit dem erfolgreichen Abschluss des KFU erhalten Sie ein Abschlusszeugnis mit der notwendigen Empfehlung der Prüfungskommission zur Zuerkennung der Befähigung zur freien Wortverkündigung.
Sie können nun über das Landeskirchenamt der EKM, Referat Gemeinde und Seelsorge für den Aufbaukurs I (A1-A4) für Prädikanten im Pastoralkolleg angemeldet werden.
Für diese Anmeldung benötigen Sie:
- eine schriftliche Befürwortung bzw. Delegierung des/r Superintendenten/in mit der Nennung eines/r Mentors/in,
- das KFU-Zeugnis und der Empfehlung der Prüfungskommission des KFU
Der Aufbaukurs I findet an 4 Wochenenden in einem Zeitrahmen von über einem halben Jahr statt. Zur gesamten Ausbildungszeit gehört ein parallel zu den Kursen angelegtes Praktikum in einer Gemeinde. Dieses wird durch eine Mentorin oder einen Mentor begleitet.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Aufbaukurses bitten Sie den/die Superintendenten/in und den/die Regionalbischof/bischöfin um ein befürwortendes Votum zur Beauftragung mit Prädikantendienst.
Vor der Beauftragung mit Prädikantendienst, die durch Beschluss des Kollegiums des Landeskirchenamtes der EKM erfolgt, muss vom Kreiskirchenrat ein Dienstauftrag erteilt werden. In diesem Beschluss müssen der Bereich und die Dauer des Dienstauftrags festgelegt werden.
Für den Bereich hat der zuständige Gemeindekirchenrat einen zustimmenden Beschluss zu fassen. Dieser Beschluss muss dem Kreiskirchenrat vor seiner Beschlussfassung vorliegen.
Alle Voten und Beschlüsse müssen dem Referat Gemeinde und Seelsorge im Landeskirchenamt vorgelegt werden.
Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen:
Das Kollegium des Landeskirchenamtes der EKM wird nun Ihren Antrag prüfen und einen Beschluss über ihre Beauftragung mit Prädikantendienst fassen.
Sie werden in einem Gottesdienst vom Regionalbischof/bischöfin eingeführt und erhalten die Urkunde mit der Beauftragung.
Für den ehrenamtlichen Wortverkündigungsdienst sollen sie eine angemessene Kleidung bzw. den Prädikantentalar tragen. §5 Ordnung für die liturgische Kleidung
Ihre Zeugnisse und Nachweise werden durch den/die Superintendenten/in über den Dienstweg an das Landeskirchenamt der EKM geschickt. Hier erfolgt die Prüfung, ob diese Ausbildungsabschlüsse vergleichbarer Ausbildungen von Gliedkirchen der EKD und Abschlüsse, die zu vergleichbaren Qualifikationen führen, anerkannt werden können.
Das Erste Theologische Examen sowie das Erste gemeindepädagogische Examen sind als Voraussetzung anerkannt.
Nach Feststellung der Vergleichbarkeit können Sie über das Landeskirchenamt der EKM, Referat Gemeinde und Seelsorge für den Aufbaukurs I für Prädikanten/innen im Pastoralkolleg angemeldet werden. Für diese Anmeldung benötigen Sie eine schriftliche Befürwortung bzw. Delegierung des/r Superintendenten/in mit der Nennung eines/r Mentors/in.
Der Aufbaukurs I (A1-A4) findet an 4 Wochenenden in einem Zeitrahmen von über einem halben Jahr statt. Zur gesamten Ausbildungszeit gehört ein parallel zu den Kursen angelegtes Praktikum in einer Gemeinde. Dieses wird durch eine Mentorin oder einen Mentor begleitet.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Aufbaukurses bitten Sie den/die Superintendenten/in und den/die Regionalbischof/bischöfin um ein befürwortendes Votum zur Beauftragung mit Prädikantendienst.
Vor der Beauftragung mit Prädikantendienst, die durch Beschluss des Kollegiums des Landeskirchenamtes der EKM erfolgt, muss vom Kreiskirchenrat ein Dienstauftrag erteilt werden. In diesem Beschluss müssen der Bereich und die Dauer des Dienstauftrags festgelegt werden. Für den Bereich hat der zuständige Gemeindekirchenrat einen zustimmenden Beschluss zu fassen. Dieser Beschluss muss dem Kreiskirchenrat vor seiner Beschlussfassung vorliegen.
Alle Voten und Beschlüsse müssen dem Referat Gemeinde und Seelsorge im Landeskirchenamt über den Dienstweg vorgelegt werden.
Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen:
Das Kollegium des Landeskirchenamtes der EKM wird nun Ihren Antrag prüfen und einen Beschluss über ihre Beauftragung mit dem Prädikantendienst fassen.
Sie werden in einem Gottesdienst vom Regionalbischof/bischöfin eingeführt und erhalten die Urkunde mit der Beauftragung.
Für den ehrenamtlichen Wortverkündigungsdienst sollen sie eine angemessene Kleidung bzw. den Prädikantentalar tragen. §5 Ordnung für die liturgische Kleidung
Durch Ihre Ausbildung verfügen Sie über liturgische, theologische und homiletische Grundkenntnisse.
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Schicken Sie Ihre Nachweise zusammen mit Ihren Zeugnissen durch den/die Superintendenten/in, über den Dienstweg an das Landeskirchenamt der EKM. Hier werden diese Unterlagen geprüft. Die Nachweise könne auch durch ein Kolloquium im Landeskirchenamt der EKM erbracht werden.
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Fügen Sie einen Bericht über Ihre mehrjährige Praxis im Prädikantendienst einer Gliedkirche der EKD bei.
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Die Beauftragung erfordert die Befürwortung des zuständigen Kreiskirchenrates mit dem Beschluss eines Dienstauftrags, in dem Bereich und Dauer des Dienstes festgelegt sind.
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Das Votum des zuständigen Regionalbischofs ist erforderlich.
Alle Unterlagen müssen dem Referat Gemeinde und Seelsorge im Landeskirchenamt vorgelegt werden.
Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen:
Das Kollegium des Landeskirchenamtes der EKM wird nun Ihren Antrag prüfen und einen Beschluss über ihre Beauftragung mit dem Prädikantendienst fassen.
Sie werden in einem Gottesdienst vom Regionalbischof/bischöfin eingeführt und erhalten die Urkunde mit der Beauftragung.
Für den ehrenamtlichen Wortverkündigungsdienst sollen sie eine angemessene Kleidung bzw. den Prädikantentalar tragen. §5 Ordnung für die liturgische Kleidung
Durch Ihre Ausbildung sind Sie bereits Prädikant/in einer anderen Gliedkirche der EKD.
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Schicken Sie Ihren Nachweis bzw. Urkunde zusammen mit Ihren Zeugnissen durch den/die Superintendenten/in, über den Dienstweg an das Landeskirchenamt der EKM. Hier werden diese Unterlagen geprüft. Die Prüfung kann auch durch ein Kolloquium im Landeskirchenamt der EKM erfolgen.
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Fügen Sie einen Bericht über Ihre mehrjährige Praxis im Prädikantendienst einer Gliedkirche der EKD bei.
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Die Beauftragung erfordert die Befürwortung des zuständigen Kreiskirchenrates mit dem Beschluss eines Dienstauftrags, in dem Bereich und Dauer des Dienstes festgelegt sind.
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Das Votum des zuständigen Regionalbischofs ist erforderlich.
Alle Unterlagen müssen dem Referat Gemeinde und Seelsorge im Landeskirchenamt vorgelegt werden.
Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen:
Das Kollegium des Landeskirchenamtes der EKM wird nun Ihren Antrag prüfen und einen Beschluss über ihre Beauftragung mit dem Prädikantendienst fassen.
Sie werden in einem Gottesdienst vom Regionalbischof/bischöfin eingeführt und erhalten die Urkunde mit der Beauftragung.
Für den ehrenamtlichen Wortverkündigungsdienst sollen sie eine angemessene Kleidung bzw. den Prädikantentalar tragen. §5 Ordnung für die liturgische Kleidung
Für Sie gilt das Diakonengesetz (DiakG) der EKM.
Mit der Einsegnung sind Diakone/innen in Kirche und Gesellschaft im Auftrag der EKM in der Verkündigung tätig. Sie werden durch die Kirchenkreise beauftragt, in ihrem jeweiligen übertragenen Dienstbereich, Verkündigungsdienste wahrzunehmen und Gottesdienste zu leiten. Die Leitung von Gottesdiensten kann die Feier der Sakramente einschließen. Der diakonische Anstellungsträger trifft mit dem Kirchenkreis Absprachen zur Einbindung des Verkündigungsdienstes der Diakone in den Kirchenkreis.
Diakone gelten mit der Einsegnung darüber hinaus als mit dem ehrenamtlichen Dienst der Wortverkündigung durch das Landeskirchenamt beauftragt. Für die Erteilung eines Dienstauftrages und die damit verbundenen Rechte und Pflichten sind die §§ 7 und 8 des Prädikanten- und Lektorengesetzes (PräLG) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend anzuwenden.
Sie verfügen also – wie der hier vorgestellte Passus unterstreicht – über die Rechte, die auch für die Prädikanten vorgesehen sind. Eine Ordination von Diakonen ist rechtlich nicht vorgesehen.