Ordination eines Prädikanten
Prädikanten/innen, die Erfahrung gesammelt haben und den ehrenamtlichen Verkündigungsdienst selbstverantwortlich und auf Dauer übernehmen wollen, können auf Antrag ordiniert werden. Nach weiteren Aufbaukursen am Pastoralkolleg und besonderer Zurüstung übernimmt der/die Landesbischof/bischöfin die Ordination.
Prädikanten/innen, die die öffentliche Wortverkündigung und die Sakramentsverwaltung in eigener Verantwortung und auf Dauer wahrnehmen sollen, werden gemäß 17 (1) und 18 (4) Kirchenverfassung EKM i.V.m. § 9 PräLG ordiniert.
Der vorangegangene Prädikantendienst mit Dienstauftrag soll zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Ordination mindestens zwei Jahre angedauert haben.
Voraussetzung für die Antragstellung ist der erfolgreiche Abschluss des Aufbaukurses II (A5-A7) am Pastoralkolleg. Die Kurse werden in einem Zeitraum von ca. 6 Monaten stattfinden. Sie müssen sich für den Aufbaukurs II direkt anmelden. Informieren Sie das Landeskirchenamt der EKM, Referat B5 (Gemeinde und Seelsorge) über Ihre Anmeldung. Für diese Anmeldung benötigen Sie eine schriftliche Befürwortung bzw. Delegierung des/r Superintendenten/in.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Aufbaukurses II bitten Sie den/die Regionalbischof/bischöfin um ein befürwortendes Votum für die Ordination.
Ihr begründeter Antrag ist zusammen mit einem tabellarischen Lebenslauf und Bericht über Ihren bisherigen Prädikantendienst über den Dienstweg Superintendent/in an das Landeskirchenamt der EKM, Referat B5 (Gemeinde und Seelsorge) digital zu richten.
Der zuständige Kreiskirchenrat hat einen Vorbehaltsbeschluss über Ihren erweiterten Dienstauftrag nach der Ordination zu fassen. Dieser soll beim ersten Mal mindestens einen Zeitraum von 5 Jahren umfassen. Dieser muss dem Landeskirchenamt vorliegen.
Der/die Landesbischof/Landesbischöfin entscheidet auf Empfehlung der Personalkommission bzw. des Landeskirchenamt über die Ordination.
Die weitere Bearbeitung Ihres Antrags wird organisatorisch vom Bischofsbüro vorgenommen. Die Teilnahme an einer viertägigen Ordinanden-Rüstzeit ist verbindlich. Sie werden außerdem zum persönlichen Bischofsgespräch zur Ordination eingeladen.
Als ordinierter Prädikant üben Sie das Amt der öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung in Abstimmung mit den dem Pfarrdienst Beauftragten aus.
Mit der Ordination zum Prädikantendienst erwerben Sie keine Anstellungsfähigkeit für den Pfarrdienst. Entsprechend der Ordnung für die liturgische Kleidung in der EKM dürfen Sie einen Talar tragen.