Urteil zu Bedingungen für Gen-Untersuchungen bei Embryos | Statement von Regionalbischöfin Friederike Spengler
Leipzig (epd). Das Bundesverwaltungsgericht hat die Bedingungen präzisiert, die für die Erlaubnis einer Untersuchung künstlich befruchteter Embryonen auf Erbkrankheiten vorliegen müssen.