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Bund-Länder-Gipfel mit Bitte um virtuelle Oster-Gottesdienste | Kramer: "Überrascht und befremdet"

Der Landesbischof der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), Friedrich Kramer, hat sich angesichts der Bitte des Bund-Länder-Gipfels, an Ostern möglichst nur virtuelle Gottesdienste zu feiern, überrascht gezeigt:

Damit verlasse man die "bewährte Form der bisherigen Kommunikation", so Kramer.  

"Wir haben nachgewiesen, dass unsere Gemeinden sehr verantwortlich ihre Hygienekonzepte einhalten. Heiligabend standen wir vor einer ähnlichen Situation. Viele Gemeinden haben zu Präsenz-Gottesdiensten eingeladen, andere haben gleichzeitig Online-Angebote gemacht. Beide Formen wurden vor Ort unter Berücksichtigung der Situation entschieden. Bei den Präsenz-Gottesdiensten zu Weihnachten zeigte sich, dass es zu keiner Überlastung unserer Räume und zu keinerlei Infektionsgeschehen gekommen ist. Ich erwarte, dass die Länder mit ihren Verordnungen diese Erfahrungen berücksichtigen."

Die EKM wird sich am Mittwoch (24. März) bei der EKD-Kirchenkonferenz mit den anderen evangelischen Landeskirchen beraten und am Donnerstagabend im EKM-Krisenstab eine Entscheidung fällen, wie Ostergottesdienste in der EKM gefeiert werden können. 

Auch der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, sieht Gesprächsbedarf über die Bund-Länder-Beschlüsse zu einem weitreichenden Corona-Lockdown über Ostern. "Der Beschluss des Corona-Gipfels hat uns sehr überrascht, zumal davon das wichtigste Fest der Christen betroffen wäre", erklärte Bedford-Strohm.  "Wir werden uns in den von der Bundeskanzlerin angekündigten Gesprächen zunächst genau erläutern lassen, warum die bewährten Hygieneschutz-Maßnahmen, die alle Landeskirchen für ihre Gottesdiensten haben, nun nicht mehr ausreichen sollen." "Anschließend werden wir in unseren Gremien beraten wie wir mit der Bitte umgehen", fügte der bayerische Landesbischof Bedford-Strohm hinzu.

In den Beschlüssen, auf die sich die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer in der Nacht zu Dienstag geeinigt hatten, heißt es: "Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen, mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen." Teil des Beschlusspakets ist eine "erweiterte Ruhezeit" zu Ostern. Der Gründonnerstag (1. April) und der Karsamstag (3. April) sollen zu einmaligen Ruhetagen erklärt werden, so dass das Land vom 1. April bis zum Ostermontag am 5. April komplett herunterfährt.

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