22.03.2020
Corona: Bund und Länder beschränken Sozialkontakte weiter | Maximal zwei Personen dürfen sich in der Öffentlichkeit versammeln

Berlin (epd). Bund und Länder wollen mit einem Verbot auch kleiner Menschenansammlungen in der Öffentlichkeit die weitere Ausbreitung des Coronavirus verhindern.

In einer Telefonkonferenz einigten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der Länder am Sonntag darauf, dass nur noch maximal zwei Menschen gemeinsam nach draußen gehen dürfen. Ausnahmen gibt es für Familien, das Berufsleben, den öffentlichen Nahverkehr und Beerdigungen.

Restaurants werden, wo sie noch offen sind, geschlossen. Zudem sollen Dienstleistungen mit engem Kontakt erst einmal aufhören. Dazu zählen Friseure, Massagesalons oder Tattoostudios. Medizinische Behandlungen sind davon ausgenommen. Die Maßnahmen sollen nach Merkels Worten für mindestens zwei Wochen, also bis zur Woche vor Ostern, gelten.

"Wir reduzieren weiter konsequent das öffentliche Leben und soziale Kontakte", sagte die Bundeskanzlerin nach den Beratungen in Berlin. Bund und Länder fordern von den Bürgern zudem, den von Virologen empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen würden von der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlung sanktioniert, kündigte Merkel an.

Sie dankte allen, die sich bereits an diese Maßnahmen freiwillig gehalten haben. Die "überwältigende Mehrheit" habe verstanden, dass jeder einzelne seinen Beitrag dazu leisten könne, das Virus zu stoppen, sagte sie. Das berühre sie. "Ich weiß, dass es Verzicht und Opfer bedeutet, wirtschaftlich wie menschlich", sagte Merkel. Auch der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sagte in Düsseldorf, am Wochenende sei zu beobachten gewesen, dass sich die meisten Bürger an die Einschränkungen halten.

Einzelne Länder kündigten am Sonntag bereits an, die neuen Maßnahmen sofort umzusetzen, darunter Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen. Merkel sagte, es solle beispielsweise Alleinstehenden möglich sein, eine Person zu treffen. Dennoch sollen Kontakte außerhalb der Familie weitgehend eingeschränkt werden.

Bund und Länder haben sich damit nicht den in Bayern und im Saarland bereits am Freitag beschlossenen Maßnahmen in Form einer Ausgangsbeschränkung angeschlossen, bei der nur noch notwendige Wege in der Öffentlichkeit erlaubt sind. Saarlands Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) verteidigte diesen Weg am Sonntag. Es sei für sein Bundesland der richtige Ansatz. Sachsen schloss sich indes diesem Vorgehen an. Das Landessozialministerium teilte am Sonntag mit, dass die eigene Wohnung nur noch wegen triftiger Gründe verlassen werden darf, etwa für den Arbeitsweg, den Weg zur Kindernotbetreuung oder zum Einkaufen.

Am Montag berät das Bundeskabinett in Berlin über Hilfen für Unternehmen und Bürger, die durch die Corona-Krise schwere Einbußen hinnehmen müssen. Geplant ist ein milliardenschweres Paket, das auch Mieter und Familien schützen soll. Auch die freie Wohlfahrtspflege hofft auf einen Rettungsschirm. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Laschet sprach am Sonntag von einem "Sozialschutzpaket". Die Maßnahmen sollen dann noch bis Freitag von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

epd-Nachrichten und Fotos sind urheberrechtlich geschützt. Sie dienen hier ausschließlich der persönlichen Information. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere ihre Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Speicherung in Datenbanken sowie jegliche gewerbliche Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit Genehmigung der Verkaufsleitung von epd (verkauf@epd.de) gestattet.


Bleiben Sie mit unseren Newslettern auf dem Laufenden.

Hier Abonnieren

Die besten News per E-Mail - 1x pro Monat - Jederzeit kündbar