06.02.2020
Debatte um judenfeindliche Darstellungen an Kirchen geht weiter | Sachsen-Anhalts Antisemitismusbeauftragter für Weiterentwicklung in Wittenberg

Magdeburg/Wittenberg (epd). Die Diskussion um die Schmähplastik an der Stadtkirche in Wittenberg ist auch nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes Naumburg noch nicht abgeschlossen.

Während der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, seine Forderung erneuerte, das Relief zu entfernen und ins Museum zu bringen, wirbt der Landesbeauftragte in Sachsen-Anhalt, Wolfgang Schneiß, für eine "behutsame Weiterentwicklung" des Gedenkensembles mit der Schmähplastik. Der Kläger, Mitglied einer jüdischen Gemeinde, will indes weiter gerichtlich gegen die als "Judensau" bekannte Plastik vorgehen.

Das Oberlandesgericht Naumburg hatte am Dienstag eine Berufungsklage zurückgewiesen und entschieden, dass das Relief im aktuellen Kontext mit dem Gedenkensemble keinen beleidigenden Charakter mehr habe und darum nicht entfernt werden müsse. Michael Düllmann, der gegen die Stadtkirchengemeinde als Eigentümerin der einstigen Predigtkirche Martin Luthers geklagt hatte, sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), er sei entschlossen, "den juristischen Weg ganz auszuschöpfen, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg". Zunächst kann er binnen eines Monats Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

Der Ansprechpartner für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus, Wolfgang Schneiß, bezeichnete das OLG-Urteil als nachvollziehbar. Am Ende gehe es aber um Fragen, die nicht die Gerichte entscheiden sollten. Mit allen Beteiligten sollte ein Weg gesucht werden, "der für die heutige Zeit aussagekräftig und verständlich ist" und über die Gestaltung des Gedenkensembles von 1988 hinausführe. Schneiß betonte: "Die Schmähplastik ist eine Schande, aber auch ein schmerzlicher Ausdruck der Tatsache christlicher Antijudaismus über Jahrhunderte hinweg." 700 Jahre Schmähung könne man nicht einfach "wegnehmen".

Auch die Tafel von 1988 habe ihren zeitgeschichtlichen Wert und sei ein Ergebnis mutigen Bürgerengagements zur damaligen Zeit. Der Landesbeauftragte hält eine "behutsame Weiterentwicklung" für notwendig, "die alle Beteiligten mitnimmt". Vorstellbar wäre beispielsweise eine künstlerische Intervention. Das geplante bundesweite Erinnerungsjahr 2021 "321: 1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ könnte dafür einen geeigneten Rahmen bieten, sagte er. Mit dem Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, der Kirchengemeinde und der jüdischen Gemeinschaft sei er im Gespräch, fügte Schneiß hinzu.

Auch an zahlreichen anderen Kirchen in Deutschland gibt es ähnliche Schmähplastiken. Vor diesem Hintergrund hat das Oberlandesgericht auch die Revision zugelassen. An einer weiteren Kirche in Sachsen-Anhalt, in Calbe, wurden judenfeindliche Darstellungen indes offenbar entfernt. Wie die "tageszeitung" (Donnerstag) schreibt, wurden für eine Restaurierung an der Sankt-Stephanie-Kirche 14 unechte Wasserspeier aus dem 15. Jahrhundert, darunter eine "Judensau", abgenommen. Die antisemitische Skulptur soll nicht wieder angebracht werden, sagte Pfarrer Jürgen Kohzt der "taz". Das habe der Gemeindekirchenrat im November beschlossen. Diese Figur "beleidigt auch heute noch permanent". Dahinter stehe die Auffassung, dass Juden dort unerwünscht seien.

Felix Klein: "Judensau" gehört ins Museum

Berlin (epd). Nach dem "Judensau"-Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg hat der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, erneut dafür plädiert, die Schmähplastik von der Wittenberger Stadtkirche zu entfernen und in ein Museum zu bringen. Er respektiere das Gerichtsurteil, wonach das Relief aktuell weder beleidigenden Charakter hat, noch das Persönlichkeitsrecht von Juden verletzt wird, sagte Klein dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland" (Mittwoch). Doch mache die Gerichtsentscheidung einmal mehr klar, dass das Problem der sogenannten "Judensauen" politisch gelöst werden müsse.

Klein sagte: "Nach meinem Dafürhalten gehört die 'Judensau' von Wittenberg ins Museum mit einer erklärenden Informationstafel." Auch vor der Wittenberger Stadtkirche solle eine Informationstafel aufgestellt werden.

Das Oberlandesgericht Naumburg hatte am Dienstag geurteilt, das Gedenkensemble mit dem Relief in Wittenberg stelle heute keine Missachtung von Juden mehr dar. Die Stadtkirchengemeinde habe ihre Haltung zum schmähenden Charakter des Reliefs deutlich gemacht. Eine Info-Tafel zeige, dass sich die Gemeinde unmissverständlich von den Judenverfolgungen und den antijudaistischen Schriften Martin Luthers (1483-1546) distanziere. Seit 1988 gibt es auch ein Mahnmal an der Stadtkirche.

Neben dem Relief in Wittenberg gibt es auch an zahlreichen anderen Kirchen in Deutschland ähnliche Schmähplastiken. Das Naumburger Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe möglich.

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