05.12.2018
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wird 70 Jahre alt | EKD veröffentlicht Wort zum Tag der Menschenrechte

"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren", heißt es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 in Paris von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde.

48 der damals 56 Mitgliedsländer stimmten für die Erklärung, die unter dem Schock des Nazi-Terrors und des Zweiten Weltkriegs entstanden war. Sechs kommunistische Staaten sowie Südafrika und Saudi-Arabien enthielten sich der Stimme.

EKD veröffentlicht Wort zum Tag der Menschenrechte

Aus Anlass des 70. Jahrestages der Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte veröffentlicht die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ein „Wort des Rates zum Tag der Menschenrechte 2018“. Darin begrüßt der Rat ausdrücklich die am Montag in Marrakesch durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen zu verabschiedenden UNO-Abkommen zu Flucht und Migration: „Der Rat begrüßt den Migrations-sowie den Flüchtlingspakt der Vereinten Nationen zur Schaffung besserer internationaler Regelungen für Flucht und Migration“, heißt es in der nachfolgenden Erklärung des Rates.

Wort des Rates der EKD zum Tag der Menschenrechte 2018:

„Am 10. Dezember 1948 verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Angesichts der Erfahrungen zweier Weltkriege und ihrer Folgen und damit der beispiellosen „Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte“, wie es in der Präambel der Allgemeinen Menschenrechte heißt, bedeutete die Annahme der Resolution durch die Staatengemeinschaft eine fundamentale Errungenschaft.

Die Beachtung dieser grundlegenden Menschenrechte ist selbst heute – 70 Jahre später – immer noch nicht selbstverständlich. Die internationale Staatengemeinschaft hat sie zwar durch viele völkerrechtliche Verträge, wie zum Beispiel durch die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention, als verbindlich anerkannt. Im Vertrag über die Europäische Union heißt es: "Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet."

Dennoch müssen wir diese Rechte immer wieder in Erinnerung rufen und verteidigen. Dies gilt aktuell etwa angesichts von Auseinandersetzungen in Fragen des Zusammenlebens in einer Welt, in der an vielen Orten nach einer neuen Balance zwischen nationaler Identität und den Veränderungen durch globale Handelsbeziehungen, digitale Vernetzung und Zuwanderung gesucht wird. Ungelöste politische oder wirtschaftliche Konflikte haben in den letzten Jahren auch in Europa dazu geführt, dass um die konkrete Ausgestaltung von Demokratie gerungen wird. Teilweise wurde insbesondere das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit massiv eingeschränkt oder verletzt. Gerade die Meinungs- und Pressefreiheit sind aber für den demokratischen Rechtsstaat schlechthin konstitutiv. Ist dieses Recht nicht geschützt, so hat das unmittelbare Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft.

In engem Zusammenhang mit dem Recht auf Meinungsfreiheit steht die schon in der Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte genannte Religionsfreiheit. Beide Rechte bedingen einander. Religionsfreiheit beinhaltet das Recht, eine Religion zu haben oder nicht zu haben, sie beinhaltet das Recht, seine Religion zu wechseln und auch die Möglichkeit zur Kritik an Religion, die zum offenen Diskurs in der Gesellschaft gehört. Umgekehrt ist Meinungsfreiheit nur dann umfassend garantiert, wenn religionsbezogene Kritik geäußert und religiöse Fragen offen diskutiert werden können. Damit ist die Verantwortung verbunden, der Diskriminierung von religiösen Gemeinschaften und Gruppen entgegenzuwirken. Um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stützen und zu stärken, braucht es deshalb den respektvollen Umgang von Menschen unterschiedlicher religiöser und nicht religiöser Überzeugungen, in Europa und auch in Deutschland.

Weiterhin gilt es, das Recht auf Asyl als Menschenrecht und die individuellen Rechte von Geflüchteten zu verteidigen.

Wir erinnern daran, dass Menschenrechte universell sind. Sie beruhen auf der Würde des Menschen und kommen allen Menschen aufgrund ihres Menschseins zu. Die Universalität der Menschenrechte gewinnt ihre Geltung in ihrer konkreten Anwendung. Dazu gehört die Gewährleistung der Rechte Geflüchteter gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Ebenso gehört dazu das Eintreten gegen alle Formen der Menschenverachtung, seien sie rassistisch oder populistisch bedingt, sei es, dass sie aus politischem Kalkül geschehen. Schutzsuchende und Migranten dürfen nicht zur Ursache von gesellschaftlichen Problemen erklärt werden, deren Lösung Aufgabe der Politik ist.

Nach Angaben des UNHCR waren Ende des Jahres 2017 24,5 Millionen Menschen auf der Flucht; hinzu kommen etwa 40 Millionen Binnenflüchtlinge. Die Zahl der in der Europäischen Union (EU) Schutzsuchenden ist vergleichsweise gering. In dieser Situation steht die EU als Staatengemeinschaft vor der Aufgabe, gemeinsam Verantwortung für Flüchtlinge zu übernehmen und nach Lösungsansätzen für eine nachhaltige, zukunftsweisende und vor allem menschen- und völkerrechtlich basierte Asyl- und Migrationspolitik zu suchen. Dazu muss trotz aller Schwierigkeiten weiter an dem Aufbau eines echten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems gearbeitet werden. Solidarität und Verantwortung bei der Flüchtlingsaufnahme müssen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht und möglichst hohe Verfahrens- und Aufnahmestandards etabliert werden. Die Sicherung der Außengrenzen Europas ist nicht nur legitim, sondern notwendig. Sie darf jedoch nicht zur Abschottung führen und die Wahrnehmung des Rechtes auf Asyl oder Schutz unmöglich machen, wie aufgrund des EU-Türkei-Abkommens derzeit in den völlig überfüllten „Hotspots“ auf den griechischen Inseln zu beobachten ist. Deshalb muss die Sicherung der Außengrenzen mit der Schaffung legaler Zugangswege für Schutzsuchende zur Europäischen Union einhergehen. Zudem ist die Unterbringung von Geflüchteten in geschlossenen Lagern nicht mit humanitären oder rechtlich verbindlichen Standards, wie beispielsweise der Europäischen Menschenrechtskonvention, vereinbar.

Die Integration von Geflüchteten, die in Deutschland leben, und sei es nur auf Zeit, muss und kann besser und schneller ermöglicht werden, als dies bisher der Fall ist. Familiennachzug unterstützt die Integration. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu Subsidiär Geschützten wurden von August bis Mitte September 2018 jedoch lediglich 112 Visa erteilt, obwohl 1.000 Personen pro Monat die rechtliche Möglichkeit dazu bekommen sollten. Dies ist ein nicht nachvollziehbares Versäumnis.

Schließlich stellen wir fest: Wo legale Einreisemöglichkeiten nicht gegeben sind und gleichzeitig keine effektive staatliche Seenotrettung vorgehalten wird, wird letztlich das Sterben von Menschen billigend in Kauf genommen. Die EKD unterstützt deshalb die zivile Seenotrettung ideell und finanziell. Dass diese inzwischen massiv behindert, die Helfenden kriminalisiert und Häfen für Schiffe, die Schutzsuchende an Bord genommen haben, geschlossen werden, ist skandalös. Der Rat der EKD hat im Juni 2018 gesagt: „Es ist ein Gebot christlicher Nächstenliebe, Menschen, die aus ihren Heimatländern vor Krieg und Elend fliehen und in der EU Schutz suchen, nicht ihrem Elend zu überlassen.“

Weltweite Migration geschieht aus vielen verschiedenen Ursachen und wird eine Tatsache der nächsten Jahre und Jahrzehnte bleiben. Wir setzen uns dafür ein, dass Fluchtursachen untersucht und bekämpft werden. Die „Ziele für nachhaltige Entwicklung“ („Sustainable Development Goals“, SDGs), die von den Vereinten Nationen 2015 beschlossen wurden, konkretisieren die Menschenrechte, indem sie diese Rechte unter anderem auf die Felder der Armutsbekämpfung, der Ernährungssicherheit, der Gesundheit, des Zugangs zu sauberem Wasser und Bildung beziehen. Umgekehrt ist die Umsetzung der „Ziele für nachhaltige Entwicklung“ ein Beitrag zur Bekämpfung der Fluchtursachen. Das bedeutet auch, dass Standards der Entwicklungszusammenarbeit und Regeln des Waffenexports und seiner Kontrolle sowie der Agrar-, Handels- und Fischereipolitik unbedingt einzuhalten sind. Diese Politikfelder Deutschlands und der EU bedürfen einer grundsätzlichen Änderung, da sie bisher zu einseitig an unseren Interessen ausgerichtet sind und der eigenständigen wirtschaftlichen Entwicklung in Afrika schaden bzw. sie zerstören.

Der Rat begrüßt den Migrations- sowie den Flüchtlingspakt der Vereinten Nationen zur Schaffung besserer internationaler Regelungen für Flucht und Migration. Die Evangelische Kirche unterstützt das Ziel des Flüchtlingspakts, die vielfältigen völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz von Geflüchteten zu stärken. Dazu zählen insbesondere die humanitären Aufnahmeprogramme, auf die sich Deutschland national und international längst festgelegt hat. Ebenfalls unterstützen wir die im Migrationspakt festgeschriebenen Standards für sichere, geregelte und legale Migration sowie eine verstärkte Kooperation in der internationalen Migrationspolitik.

Unser wirtschaftlich starkes Land ist seit Langem ein Einwanderungsland. Die EKD fordert schon seit vielen Jahren ein Einwanderungsgesetz. Wir begrüßen, dass die Bundesregierung nun ein Eckpunktepapier für ein solches Gesetz vorgelegt hat. Aus Sicht der EKD kommt es darauf an, nicht nur hochqualifizierte Arbeitskräfte anzuwerben, sondern auch Perspektiven für Geringqualifizierte aus wirtschaftlich schwächeren Staaten zu eröffnen. Die Anwerbung qualifizierter Arbeitskräfte sollte eng mit entwicklungspolitischen Maßnahmen verknüpft werden, damit sie nicht auf Kosten der Herkunftsländer erfolgt. Wir treten auch für den sogenannten „Spurwechsel“ ein, der sowohl Geduldeten sichere Perspektiven gibt als auch dem einheimischen Arbeitsmarkt nutzen kann.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Ohne die Wahrung der Menschenrechte ist die Würde des Menschen nicht zu schützen. Im 70. Jahr der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte engagiert sich die EKD deshalb im Bereich „Menschenrechtsbildung“ mit ihrer Menschenrechtsinitiative #freiundgleich und will damit Kirchen und Zivilgesellschaft in ihrer Arbeit vor Ort unterstützen.“

Das Ratswort ist im Internet unter www.ekd.de/Ratswort-Menschenrechte abrufbar.


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