12.10.2021
EKD-Präses Anna Nicole Heinrich gibt Kandidatinnen und Kandidaten für den Rat bekannt | Wahlen finden auf der EKD-Synode im November in Bremen statt

Die Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Anna-Nicole Heinrich, hat heute (12. Oktober 2021) den Wahlberechtigten für die Wahl des neuen Rates der EKD die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandiaten mitgeteilt

Der Wahlvorschlag des Ratswahlausschusses umfasst insgesamt 22 Personen, davon elf Frauen und elf Männer. Es kandidieren 13 Theologinnen und Theologen sowie neun Personen anderer Profession, die sich ehrenamtlich in der evangelischen Kirche engagieren. „Ich freue mich, dass so viele Menschen bereit sind, die Zukunft der Kirche im Rat der EKD mitzugestalten und ihre unterschiedlichen Fähigkeiten einbringen wollen“, sagte Heinrich.
 
Dem Rat der EKD, der für sechs Jahre gewählt wird, gehören 15 Mitglieder an. 14 dieser Mitglieder werden gemeinsam von Synode und Kirchenkonferenz gewählt. Die Präses der Synode steht kraft ihres Amtes als Mitglied des neuen Rates bereits fest. Der Rat leitet die EKD in allen Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich anderen Organen vorbehalten sind. Insbesondere soll er mit theologischer und missionarischer Arbeit die Gemeinschaft der Gliedkirchen in der EKD befördern, für die Zusammenarbeit der kirchlichen Werke und Verbände in allen Bereichen sorgen, die evangelische Kirche in der Öffentlichkeit vertreten und zu Fragen des religiösen und gesellschaftlichen Lebens Stellung nehmen.
 
Der neue Rat wird während der 2. Tagung der 13. Synode der EKD, die vom 7. bis 10. November in Bremen stattfindet, erstmals digital gewählt. Wahlberechtigt sind die 128 Mitglieder der 13. EKD-Synode und die in der Kirchenkonferenz vertretenen Kirchenleitungen der 20 Landeskirchen. Dabei hat jede Landeskirche eine Stimme.
 
Am Sonntag, 7. November, ist die Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten vorgesehen; die Wahl selbst ist für den 9. November, geplant. Weitere Kandidatinnen und Kandidaten können von den Wahlberechtigten vorgeschlagen werden.
 
Die Wahlen zum Vorsitz und stellvertretenden Vorsitz im Rat der EKD werden am Mittwoch, 10. November, auf Vorschlag des Rates von Synode und Kirchenkonferenz stattfinden.
 
Die Ratsmitglieder werden im Abschlussgottesdienst der Synode am 10. November in ihr Amt eingeführt.
 
Hinweis: Alle Informationen zu den Kandidat:innen finden Sie auf: www.ekd.de/kandidaten-ratswahl


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