06.11.2020
EKM-Krisenstab zur Corona-Pandemie: Kirchen haben besondere Verantwortung | "Spielräume nicht ausreizen"

Der Corona-Krisenstab der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) hat die für November geltenden Sonderregelungen der Bundesländer für eine erste Orientierung zusammengefasst.

Grundsätzlich gelte, dass die einschränkenden Regelungen das Ziel hätten, eine weitere dynamische Verbreitung des Corona-Virus durch Einschränkungen der persönlichen Kontakte zu verhindern und einer drohenden Überlastung der Intensivstationen vorzubeugen. "Kirchliches Handeln hat diesem Grundsatz zu entsprechen."

Die aktuellen Verordnungen für den November respektierten die im Grundgesetz festgeschriebene Freiheit der Religionsausübung. Damit würden zum einen restriktive Forderungen zur Schließung und Unterlassung nicht direkt auf das Handeln der Religionsgemeinschaften und Kirchen bezogen. Andererseits werde aber von den kirchlichen Körperschaften gefordert, dass sie als Teil der Gesellschaft in ihrer Selbstverantwortung den Regelungen der Bundesländer entsprechen.

"Der Krisenstab empfiehlt nicht zu fragen, was können wir als Kirche bei Ausreizung aller Regelungen möglich machen, sondern: Was können wir bei weitgehenden Schutzbemühungen vor Infektionen an Gemeindearbeit gestalten und – nicht nur im Infektionsfall – im engen Kontakt mit den zuständigen Behörden der Landkreise und kreisfreien Städte verantworten?" Damit werde auch deutlich, dass bei der Planung und Umsetzung von Veranstaltungen und deren Hygieneschutzkonzepten weiterhin die Kommunikation mit den örtlichen Gesundheits- bzw. Ordnungsämtern zu suchen sei.

Der Göttinger Kirchenrechtler und Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD, Prof. Michael Heinig, weist in dieser Situation auf die besondere Verantwortung der Kirchen hin und warnt davor, die weiten Regelungsspielräume, die den Kirchen und Religionsgemeinschaften gegeben sind, bis zu den Grenzen auszureizen.

Kirchen hätten die verantwortungsvolle Aufgabe, an dem Ziel der Eindämmung der Pandemie mitzuwirken. Dafür werde von Millionen Bürgern zum Beispiel die Bereitschaft zur Einschränkung der Kontakte, Unterbrechung der kompletten Berufs- und Geschäftstätigkeit erwartet. In diesen Wochen sollten sich auch die Gemeinden und kirchlichen Einrichtungen auf Angebote der Gottesdienste, seelsorgliche Begleitung der Menschen und kreative geistliche Formate konzentrieren. "Der Schutz und die Begleitung der besonders Gefährdeten ist in den Planungen unseres Handelns zu berücksichtigen."

https://www.evangelisch.de/inhalte/177739/03-11-2020/kirchenrechtler-heinig-plaediert-fuer-zurueckhaltung-bei-gottesdiensten


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