14.12.2018
Evangelische Kirche begrüßt Kompromiss bei Paragraf 219a

Berlin (epd). Der Kompromiss in der großen Koalition zum Umgang mit dem Werbeverbot für Abtreibungen stößt in der evangelischen Kirche weitgehend auf Zustimmung. „Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, in der Frage des Werbeverbots für den Schwangerschaftsabbruch für Klarheit zu sorgen“, erklärte der Bevollmächtigte der EKD in Berlin, Martin Dutzmann, in Berlin.

Insbesondere halte er für richtig, wenn auch weiterhin nicht für den Schwangerschaftsabbruch geworben werden dürfe, die betroffenen Frauen sich aber umfassend darüber informieren könnten. Dutzmann ergänzte allerdings, dieses Ziel könne auch durch eine entsprechende Ergänzung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes erreicht werden. Dem Koalitionskompromiss zufolge soll der umstrittene Strafrechtsparagraf 219a, der Werbung für Abtreibungen verbietet, ergänzt werden, um zu ermöglichen, dass staatliche Stellen darüber informieren, wer Abtreibungen vornimmt. SPD und große Teile der Opposition hatten für eine Streichung des Paragrafen plädiert. Die Unionsparteien und die Kirchen hatten das abgelehnt. Auch eine Änderung des Paragrafen wird in der evangelischen Kirche kritisch gesehen.

Laut dem Einigungspapier soll im Januar ein konkreter Vorschlag zur Ergänzung des umstrittenen Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch vorgelegt werden. Auch im Schwangerschaftskonfliktgesetz soll es der Einigung zufolge Änderungen geben, um mehr seriöse Informationen über Abtreibungen zu ermöglichen. Die Abschaffung von 219a lehnt die von der Bundesregierung eingesetzte Verhandlungsgruppe mit fünf Ministern ab. Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch dürfe es auch in Zukunft nicht geben, heißt es in der Einigung: „Deshalb werden wir das Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch beibehalten.“

Geteiltes Echo auf Kompromiss

Der nach monatelangen Gesprächen zwischen Union und SPD erzielte Kompromiss über Veränderungen beim Werbeverbot für Abtreibungen stößt auf ein geteiltes Echo. Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, sagte am Donnerstag im Deutschlandfunk, er sehe die Chance, das Thema im Interesse von Frauen und Ärzten zu lösen. Die Grünen-Fraktion im Bundestag äußerte scharfe Kritik, die neue CDU-Bundesvorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer lobte die Einigung. Die Gießener Ärztin Kristina Hänel zeigte sich enttäuscht über den Kompromiss der Großen Koalition zur Reform des Strafrechtsparagrafen 219a. "Für uns ist es kein Kompromiss", sagte Hänel am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Strafandrohung von zwei Jahren Gefängnis bleibe bestehen. "Und es wird so sein, dass wir Ärzte nicht frei informieren dürfen." Hänel und die beiden Kasseler Frauenärztinnen Nora Szasz und Natascha Nicklaus müssen sich derzeit vor Gericht verantworten, weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informieren.

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