24.04.2020
Gottesdienst unter strengen Auflagen: Thüringens Christen dürfen wieder in ihre Kirchen | Gottesdienste in Brandenburg ab 4. Mai

Erfurt (epd). Mit Erleichterung haben Thüringens Christen am Freitag auf die Lockerung des Verbots öffentlicher Gottesdienste reagiert. Zugleich wurde aber auch zu weiterer Vorsicht aufgerufen.

Die rot-rot-grüne Landesregierung in Thüringen hatte in der Wochenmitte überraschend Gottesdienste unter strengen Auflagen wieder erlaubt. Details dazu soll ein Runderlass der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) zunächst bis Montag regeln. In den EKM-Gebieten in Sachen-Anhalt, Sachsen und Brandenburg bleiben Gottesdienste mit Publikum allerdings noch untersagt. Hier stehen ab 4. Mai Lockerungen in Aussicht.

"Natürlich freue ich mich über die Möglichkeit, Gottesdienste feiern zu können", sagte Weimars Superintendent Henrich Herbst. Er rufe aber dazu auf, Besonnenheit zu bewahren und Vorsicht walten zu lassen. "Wir müssen alles dafür tun, dass unsere Gottesdienste nicht zu Hotspots der Infektionsgefahr werden", fügte der evangelische Geistliche hinzu. Die Christen hätten mit ihrer Selbstverpflichtung auf Verzicht von Kontakten einen Beitrag dazu geleistet, dass dramatische Szenarien bisher ausblieben. "Das dürfen wir jetzt nicht gefährden", erklärte Herbst.

Auf die überraschende Erlaubnis hatte zunächst das Bistum Erfurt reagiert. In den katholischen Kirchen könnten ab Samstag wieder Gottesdienste stattfinden, hatte Generalvikar Raimund Beck bereits am Mittwoch mitgeteilt. Die EKM reagierte am Freitag mit einer Orientierungshilfe für die Kirchenkreise. Die Feier von Gottesdiensten könne verantwortlich nur geschehen, wenn die Bestimmungen zur Eindämmung des Infektionsrisikos eingehalten würden, schreibt darin der für die Gemeinden zuständige Oberkirchenrat Christian Fuhrmann. Bevor am Montag verpflichtende Regelungen beschlossen werden sollen, stellte er mit seinem Schreiben eine Orientierungshilfe zur praktischen Durchführung von Gottesdiensten am Wochenende zur Verfügung.

Fuhrmann verweist dabei auf die vom Land festgesetzte Obergrenze von 30 Menschen für Veranstaltungen innerhalb von Gebäuden. Gegebenenfalls müssten bei großer Nachfrage Gottesdienste wiederholt werden. Zudem bestehe eine Dokumentationspflicht für alle Besucher. In den Gotteshäusern gelte die Maskenpflicht. Diese Maßnahme sei zwar noch ungewohnt, diene aber dem Schutz vor unentdeckten Infektionen. "Als Zeichen der Achtung und Fürsorge für den Nächsten haben sie ihren guten Zweck", erklärte der Oberkirchenrat.

Er erinnerte zudem daran, das Abendmahlsfeiern besondere hygienische Achtsamkeit erforderten. Auch ein Wortgottesdienst eröffne die vollständige Gegenwart Jesu Christi. Für das Wochenende werde deshalb geraten, auf das Abendmahl zu verzichten. Die Kelchkommunion mit Gemeinschaftskelch müsse unterbleiben, stellte Fuhrmann klar.

In den Regionen Sachsen-Anhalts, das mit Thüringen den Großteil des EKM-Gebietes bildet, bleiben öffentliche Gottesdienste indes bis auf weiteres untersagt. Dort orientiert man sich an den angekündigten Lockerungen, die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder in der vorigen Woche besprochen und frühestens ab 4. Mai angekündigt hatte. Thüringen zog diese Lockerungen, die auch das Versammlungsrecht betreffen, bereits vor.

Ab 4. Mai wieder Gottesdienste in Brandenburg

Potsdam (epd). Brandenburg erlaubt ab 4. Mai wieder Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) informierte am Freitag in Potsdam über eine zuvor vom Kabinett verabschiedete Änderung der Eindämmungsverordnung zur Coronavirus-Pandemie. Die Regelung gelte für Kirchen, Moscheen, Synagogen, Tempel und Gebetsräume gleichermaßen. Die Veranstalter müssten dabei sicherstellen, dass die Hygienestandards beachtet und eingehalten werden, sagte Woidke.

Nach den Worten des Ministerpräsidenten werden ab 4. Mai auch wieder nichtreligiöse Bestattungen mit bis zu 50 Personen und Trauerfeiern im privaten, familiären Bereich mit bis zu 20 Personen ermöglicht. Auch die Begleitung Sterbender im engsten Familienkreis sei möglich. Friseure sollen ebenfalls wieder am 4. Mai öffnen können.

Außerdem führt Brandenburg ab 27. April eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr ein. Zur Begründung verwies Woidke auf den gemeinsamen Verkehrsverbund mit dem benachbarten Berlin. Unterschiedliche Regelungen machten hier keinen Sinn.

Woidke appellierte an die Einwohner seines Landes, die geltenden Regelungen weiterhin strikt einzuhalten. "Wir sind von Normalität noch weit entfernt", betonte der brandenburgische Ministerpräsident.

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