24.08.2018
Kirchenasyl: "Asyl in der Kirche" weist Kritik zurück

Berlin (epd). Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft "Asyl in der Kirche" weist Vorwürfe zurück, Kirchengemeinden hielten sich nicht an staatliche Regeln. "Das zentrale Anliegen von Kirchenasyl ist der Schutz von Menschenrechten, nicht Regelkonformität", erklärte die Vorstandsvorsitzende des Vereins, Pastorin Dietlind Jochims, am Donnerstag in Berlin.

Man sei froh, dass es Gemeinden gebe, die aus christlicher Verantwortung handelten, wenn Menschen durch eine Abschiebung Gefahr drohte, sagte Jochims. Den Angaben zufolge sind derzeit bundesweit 552 aktive Kirchenasyle mit mindestens 868 Personen bekannt, davon seien etwa 175 Kinder. 512 der Kirchenasyle seien sogenannte Dublin Fälle.

2015 hatten Kirchen und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) vereinbart, dass der Staat das Kirchenasyl hinnimmt und zur Prüfung der jeweiligen Fälle bereit ist, sofern die Gemeinden dem Bundesamt Dossiers zu den Hintergründen der Asylsuchenden übermitteln und einen kirchlichen Ansprechpartner benennen.

Anfang der Woche war bekanntgeworden, dass nur jede zweite Gemeinde, die Flüchtlingen Kirchenasyl gewährt, den geforderten Verfahrensregeln nachkommt. Aus Gesprächen mit dem Bundesamt wisse man, dass 2017 entgegen der Übereinkunft zwischen Staat und Kirchen nur in etwa der Hälfte aller Kirchenasylfälle Gemeinden ein Dossier eingereicht hätten, sagte der Leiter des Berliner Büros der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Karl Jüsten, der Tageszeitung "Die Welt" (Dienstag). Der Berliner Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Martin Dutzmann, bestätigte die Zahl "über alle Konfessionen hinweg". Von den evangelischen Asyl-Gemeinden reichten ihm zufolge etwa 53 Prozent im vergangenen Jahr ein Dossier ein.

Das Einreichen eines Härtefalldossiers sei wünschenswert und im eigenen Interesse der Kirchengemeinden und Betroffenen, räumte Jochims ein. Nur so könne das Bamf die vorgebrachten Umstände sichten und bewerten. Eine Dossierquote von lediglich 50 Prozent sei unbefriedigend, so Jochims. Als ein Regelverstoß allerdings könnten in der Vergangenheit nicht eingereichte Dossiers nicht automatisch gewertet werden, fügte die Vorstandsvorsitzende hinzu. Eine Verpflichtung zur Vorlage habe es in der Vereinbarung von 2015 nicht gegeben. Für etliche Fälle hätten Kirchen und Bamf außerdem ausdrücklich vereinbart, kein Dossier zu erstellen.

Zum ganzen Bild gehöre ebenfalls, dass seit 2016 das Dublinreferat des Bamf die Bearbeitung der Dossiers übernommen habe, bis dahin sei die Qualitätssicherung der Behörde zuständig gewesen, so Jochims. Die Anerkennungsquote für Dossiers sei seit diesem Zuständigkeitswechsel von 80 Prozent auf 20 Prozent gesunken. Antworten seien oft erschreckend allgemein und pauschal. Individuelle Erfahrungen und humanitäre Gesichtspunkte blieben unberücksichtigt. Jochims: "Wir vermissen Überlegungen, wie diese Defizite im Bamf endlich behoben werden sollen. Eingereichte Einzelfälle qualitativ gut zu überprüfen, das gehört selbstverständlich auch zur Vereinbarung."

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