16.01.2020
Transplantationsgesetz: Landesbischof Kramer: "Das Wesen einer Spende liegt in der freiwilligen Bereitschaft des Spenders"

Der Deutsche Bundestag hat heute (16.01.2020) mit deutlicher Mehrheit ein Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende beschlossen. Die beiden großen Kirchen unterstützen nachdrücklich das mit dem Gesetz verfolgte Anliegen, in Deutschland die Zahl der Organspenden wirksam zu erhöhen.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist der Überzeugung, dass das heute beschlossene Gesetz geeignet ist, die erfreulich große Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung praktikabel und nachhaltig in eine individuelle Bereitschaft zur Organspende zu überführen. Das Gesetz gewährt weiterhin eine möglichst große Entscheidungsfreiheit bei der Organspende und trifft dennoch Maßnahmen die dazu führen, dass die Menschen sich verstärkt mit der Frage der Organspende befassen. Zudem hält das Gesetz praktische Regelungen bereit, wie etwa die Einführung eines Organspenderegisters, die die Abläufe und Strukturen bei der Organspende weiter verbessern werden. Die Verabschiedung dieses Gesetzes setzt ein wichtiges Zeichen für den Erhalt und Schutz grundlegender (medizin-)ethischer und grundrechtlicher Prinzipien, auf denen das Wertefundament unserer Gesellschaft fußt. Die Gesellschaft ist jetzt als Ganze herausgefordert, alles zu unterstützen, was die individuelle Organspendenbereitschaft befördert. Die evangelische Kirche wird das in ihren Möglichkeiten Stehende dazu beitragen.

Landesbischof Kramer begrüßt Entscheidung zur Organspende

Magdeburg (epd). Der Landesbischof der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), Friedrich Kramer, begrüßt die Entscheidung des Bundestages gegen die Widerspruchsregelung bei Organspenden. "Das Wesen einer Spende liegt in der freiwilligen Bereitschaft des Spenders. Bei einem so sensiblen Thema wie der Organspende gilt das erst recht", sagte Kramer am Donnerstag in Magdeburg. "Eine Organspende bleibt ein selbstbestimmtes Überlassen eines Teiles meines Körpers, der keinem anderen Menschen, keiner Klinik, keiner Organisation und keinem Staat gehört", fügte er hinzu.

Tatsache bleibe jedoch die tiefe Kluft zwischen den benötigten und den zur Verfügung stehenden Transplantationsorganen in Deutschland, sagte Kramer weiter. Die mangelnde Spendenbereitschaft bei vielen Menschen sei eng verbunden mit einem mangelnden Vertrauen und inhaltlichen Unsicherheiten beim Thema Organtransplantation. "Deshalb brauchen wir noch mehr Aufklärung sowie Gespräche in der Familie, mit Freunden und Bekannten zur Organspende", sagte der Landesbischof.

Der Bundestag hatte am Donnerstag den Gesetzentwurf über eine Widerspruchsregelung abgelehnt. Damit wäre jeder Bürger zum potenziellen Organspender geworden, hätte er dem nicht zu Lebzeiten widersprochen. Zustimmung fand dagegen der Vorschlag, bei einer Zustimmungsregelung zu bleiben und gleichzeitig deutlich stärker und regelmäßiger auf die Möglichkeiten der Organspende hinzuweisen. Zudem soll ein Online-Organspenderegister eingeführt werden.

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Organspende   Foto: epd bild/ Werner Krüper

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