03.04.2019
Verhandlung zu Wittenberger "Judensau" beginnt

Dessau-Roßlau/Wittenberg (epd). Das Landgericht Dessau-Roßlau verhandelt ab Donnerstag, ob eine antisemitische Schmähplastik an der Fassade der Stadtkirche in Lutherstadt Wittenberg entfernt werden muss. Das hat der Kläger Michael Düllmann beantragt, der Mitglied einer jüdischen Gemeinde in Berlin ist, wie Düllmanns Anwalt Hubertus Benecke dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte.

Demnach begehrt Düllmann zudem die Feststellung, dass die mittelalterliche Plastik den Tatbestand einer Beleidigung gemäß Paragraf 185 des Strafgesetzbuchs erfüllt.

Das Sandsteinrelief entstand um das Jahr 1300 und zeigt eine Sau, an deren Zitzen sich Menschen laben, die Juden darstellen sollen. Ein Rabbiner blickt dem Tier unter den Schwanz und in den After. Darüber prangt der Schriftzug "Rabini Schem HaMphoras", ein hebräischer Verweis auf den unaussprechlichen Namen Gottes bei den Juden.

Die beklagte Stadtkirchengemeinde argumentiert, eine Bodenplatte vor der Kirche sowie eine Stele mit Erklärtexten ordneten die Plastik bereits seit Jahren in ausreichender Weise historisch ein. Geschichtsvermittlung gelinge am eindrücklichsten am authentischen Ort, hieß es in einer Stellungnahme.

Ein erstes Verfahren zur Entfernung der Plastik vor dem Amtsgericht Wittenberg war im Mai 2018 kurz nach Beginn beendet worden. Das Gericht erklärte sich für nicht zuständig und verwies Düllmanns Klage an die nächsthöhere Instanz. Grund war der zu hohe Streitwert von mehr als 10.000 Euro, sollte das Relief entfernt werden müssen. Am Landgericht ist zunächst nur ein Verhandlungstermin vorgesehen. Ein Urteil oder eine Entscheidung zum weiteren Verfahren ist laut einem Gerichtssprecher zwei bis drei Wochen später zu erwarten.

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