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Was ist eine Öffentliche Petition beim Deutschen Bundestag?

Öffentliche Petitionen sollen allgemein-gesellschaftlich wichtige Themen öffentlich zur Diskussion stellen. Unterschiedliche Sichtweisen sollen begründet und gehört werden. Eine Petition, die beim Deutschen Bundestag eingereicht wird, transportert eine Bitte oder eine Forderung nach einer parlamentarischen Initiative und mündet im günstigen Fall in eine politische Entscheidung. Die Petition wird zunächst geprüft und – soweit korrekt – für zulässig befunden. Danach besteht für vier Wochen die Möglichkeit der (auch elektronischen) Mitzeichnung durch Bürgerinnen und Bürger. Für die Mitzeichnung auf dem Portal des Bundestages müssen sie sich registrieren lassen. Wenn 50.000 Personen unterzeichnet haben, besteht die reelle Chance, dass die Initiative im Petitionsausschuss angehört wird.

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