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Auch Gerichte können irren

Vor einiger Zeit hatte ein 60-jähriger Dachdecker aus Sachsen einen Azubi gesucht und inseriert:

„ABER keine Hakennasen, Bimbos oder Zeppelträger!" –

Das ging klar gegen Jüdinnen und Juden und gegen Schwarze. Jedenfalls sah es die Sächsische Handwerkskammer so klar - und überlegte, ob sie die Eignung des Dachdeckers als Ausbilder überprüfen lassen müsste.

Und auch der lokale Fußballverein zog Konsequenzen: Er ließ die Werbung des Dachdeckers entfernen.

Ganz anders aber handelt die Staatsanwaltschaft Dresden. Sie hat das Verfahren wegen Volksverhetzung eingestellt. Es sei vom Schutz auf Meinungsfreiheit gedeckt und kein Aufruf zur Gewalt.

Wie bitte? Ist das jetzt wirklich geklärt? Der Dachdecker benutzt zwar Nazi-Jargon, meint aber bestimmt bloß Menschen mit einer Nasendeformation?

Und Bimbo ist natürlich keine Anspielung auf eine Hautfarbe??

Ich weiß: Gerichtsurteile und deren Begründungen sind für Laien nicht immer nachvollziehbar.

Aber es wäre nicht das erste Mal, dass ein Gericht irrt. Darum ist es gut, dass wir Gerichtsinstanzen haben. Da kann das Urteil überprüft werden - sollte dringend überprüft werden! Finde ich.

Ich glaube, die Handwerkskammer und der Fußballverein haben sehr genau verstanden, was im Grundgesetz steht: Niemand darf wegen Herkunft, Geschlecht, Religion oder anderen Merkmalen benachteiligt werden.

Deswegen bitte ich Sie. Ja genau Sie! Sagen Sie laut Stopp! wenn irgendjemand von Hakennasen und Bimbos redet. Auch wenn die dafür nicht bestraft werden.

Peter Herrfurth, Landesjugendpfarrer in Magdeburg

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