Gleichstellungsarbeit

Die Gleichstellungsarbeit in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) geschieht in der biblischen Perspektive der Gottebenbildlichkeit, die für Männer und Frauen in gleicher Weise gilt und - in Umsetzung von Artikel 2 Absatz 10 der Kirchenverfassung EKM - als Beitrag zur Überwindung bestehender Chancenungerechtigkeiten.

Gleichstellungsarbeit ist eine Querschnittsaufgabe kirchlicher Arbeit und verfolgt folgende Ziele:

  •  die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe aller Geschlechter am Leben und an der Gestaltung der EKM,
  • das Wirksamwerden der Gleichstellungsperspektive in allen Bereichen der EKM,
  • die Entwicklung und Verwirklichung von spezifischen Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Menschen jeglichen Geschlechts,
  • die Vernetzung aller Arbeitsfelder und handelnden Personen.

 780 Gleichstellungsordnung (GStO) - Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk (kirchenrecht-ekm.de)


Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für Fragen zur Verwirklichung der Geschlechtergerechtigkeit in der Landeskirche. Vernetzt mit kirchlichen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren greift sie aktuelle Themen auf und entwickelt Angebote für unterschiedliche Zielgruppen.

Bericht der Gleichstellungsbeauftragten im Landeskirchenrat im Februar 2020


Der Beirat für Gleichstellungsarbeit berät und unterstützt die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten.
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Themen

Gender mainstreaming

Was ist Gender?
Das deutsche Wort „Geschlecht“ kann sowohl das biologische, aber ebenso auch das gesellschaftliche oder soziale Geschlecht meinen. Im Unterschied dazu benennt der Begriff „gender“, der aus dem Englischen stammt, alles das, was sich mit dem sozialen Geschlecht verbindet. Das sind Rollenvorstellungen, Verhaltenserwartungen, Werte, die an unser äußeres Erscheinungsbild geknüpft werden. Gender Mainstreaming bezeichnet die Verpflichtung, bei allen Entscheidungen die unterschiedlichen Auswirkungen auf Menschen unterschiedlichen Geschlechts zu berücksichtigen.

Auf Ebene der Europäischen Union wurde der Gender Mainstreaming-Ansatz zum ersten Mal im Amsterdamer Vertrag vom 1. Mai 1999 verbindlich festgeschrieben.

Aus dem Grundgesetz ergibt sich eine Verpflichtung des Staates für eine aktive und wirkungsvolle Gleichstellungspolitik. Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) bestimmt nach der Änderung von 1994 nicht nur: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 GG), sondern nimmt den Staat ausdrücklich in die Pflicht, "die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern" zu fördern und "auf die Beseitigung bestehender Nachteile" hinzuwirken (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG). Als Teil der Gesellschaft ist dies auch eine Aufgabe evangelischer Kirche.


Drittes Geschlechtsmerkmal
seit Dezember 2018 gibt es das Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben. Es enthält neben männlich/weiblich die dritte Kategorie divers.

Informationen-zu-Intergeschlechtlichkeit.pdf
Diverse Identität – Interdisziplinäre Annäherung an das Phänomen Intersexualität


Geschlechtergerechte Sprache
    Sie-ist-unser-bester-Mann.pdf – Tipps für eine geschlechtergerechte Sprache


Atlas zur Gleichstellung
Gleichstellungsatlas.pdf

  1. Ergänzungsband – Gleichstellung-im-geistlichen-Amt.pdf
  2. Ergänzungsband – Frauenwahlrecht-in-der-Kirche.pdf

Gleichstellungsatlas der Diakonie

Kirche in Vielfalt führen
Mit der Publikation von „Kirche in Vielfalt führen. Eine Kulturanalyse der mittleren Leitungsebene der evangelischen Kirche“ liegt eine Studie vor, deren Ziel es ist, dass Menschen mit vielfältigen Lebensentwürfen verstärkt Leitungspositionen auf der sogenannten ‚mittleren Ebene‘ der evangelischen Kirchen übernehmen. Die Studie enthält neben den Ergebnissen auch konkrete Handlungsempfehlungen.
https://www.gender-ekd.de/download/Kirche%20in%20Vielfalt%20fuehren.pdf


Besetzungsverfahren
Die richtige Person am richtigen Ort. Eine Arbeitshilfe (nicht nur) für Kirchengemeinden.
Die Gleichstellungs- und Genderreferate in den Gliedkirchen der EKD haben eine Handreichung erstellt, in der konkrete Planungsschritte für Personalauswahlverfahren beschrieben sind, in denen u.a. für unbewusste geschlechtsbezogene Annahmen sensibilisiert wird. Detailliert wird beschrieben, wie Anstellungsprofile und Stellenausschreibungen erstellt, welche Rahmenbedingungen beachtet werden sollten, wie ein Vorstellungsgespräch geführt und ausgewertet werden kann.
Die-richtige-Person-am-richtigen-Platz.pdf


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