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Bischof Kaehler zum Reformationstag

Bischof Kähler zum Reformationstag am 31. Oktober
Langzeitwirkungen der Reformation: Priestertum aller Gläubigen, Frauenordination, Stellung der Kommunen

Zum Reformationstag am 31. Oktober hat Christoph Kähler, Landesbischof der Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen, an die langfristigen Wirkungen der von Martin Luther 1517 ausgelösten Reformation erinnert. Das kirchliche und kommunale Leben hätte sich mit der Reformation erheblich verändert.

Mit der Reformation habe das „Priestertum aller Gläubigen“ in der kirchlichen Landschaft Einzug gehalten. Heute sei es für die evangelischen Gemeinden selbstverständlich, dass auch Laien nach einer Ausbildung Gottesdienste halten können. 300 Frauen und Männer seien in der Thüringer Landeskirche als Lektorinnen und Lektoren aktiv. Auch könnten Laien Mitglie­der der Kirchenleitung sein. „Wir sind keine Kirche von Funktionären, sondern eine Laien­kirche. Unsere Gemeinden leben vom Engagement ihrer Mitglieder. Kirche steht auf Ehren­amt“, so Kähler.

Ebenso selbstverständlich sei es für die evangelische Kirche, dass Frauen zu Pastorinnen ordi­niert würden. Die evangelische Kirche selbst habe zwar für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf den Kanzeln Jahrhunderte gebraucht. Aber seit 1928 sind Frauen in der Thü­ringer Landeskirche zu speziellen seelsorgerlichen Diensten ordiniert worden, seit 1969 sind sie den Pfarrern völlig gleichgestellt und können Pastorinnen werden.

Unmittelbar mit der reformatorischen Bewegung sei das evangelische Pfarrhaus entstanden und hätten Pfarrer Familien gegründet. Luther selbst habe durch seine Heirat mit Katharina von Bora unmissverständlich das Ende des Zölibates für die evangelischen Geistlichen einge­leitet. Die im Eisenacher Lutherhaus geführte Pfarrhauskartei mit Namen deutschsprachiger evangelischer Pastorinnen und Pfarrer und deren Kinder, die bedeutende wissenschaftliche, kulturelle oder künstlerische Aktivitäten entfaltet haben, umfasst bisher 30.000 Namen.

„Auch die Freiheit, dass sich jede und jeder für seinen Glauben entscheiden kann, geht auf Luther zurück. Die Toleranz gegenüber Andersgläubigen und Andersdenkenden ist heute unaufgebbares Grundrecht“, erinnert Kähler.

Die Wirkung der Reformation reiche aber auch weit in weltliche Belange hinein. So habe Luther dafür gesorgt, dass Kommunen eigene Sozialhaushalte zur Verfügung haben. Damit sei die Bedeutung der Kommunen erheblich gestiegen.

Bei Rückfragen: Ralf-Uwe Beck, 03691-212887 oder 0172-7962982

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