PM 056 | 30.07.2018
„Die Trennung über lange Zeit verhindert wirksame Integration“

EKM-Migrationsbeauftragte kritisiert Regelung zum Familiennachzug

Die Migrationsbeauftragte der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), Cordula Haase, kritisiert die zum 1. August in Kraft tretende Regelung zum Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte.
„Flüchtlinge mit einem subsidiären Schutzstatus werden voraussichtlich längere Zeit in Deutschland bleiben. Dennoch soll für sie das Grundrecht auf Schutz von Ehe und Familie nicht gelten. Das ist nicht nachvollziehbar, eine unzumutbare Härte für die Betroffenen und auch für die aufnehmende Gesellschaft nicht vorteilhaft. Die Trennung von Familien über lange Zeit verhindert wirksame Integration. Alle Gedanken und Sorgen kreisen um die Familienangehörigen in der Ferne und können nicht für einen gemeinsamen Neuanfang genutzt werden. Im Gegenteil, Familienmitglieder, die über Jahre getrennt leben müssen, werden einander fremd und haben es dann zusätzlich schwer, eine gemeinsame Zukunft zu gestalten“, so Cordula Haase

Die gesetzliche Neuregelung verzögere lediglich den Familiennachzug, verlängere die Wartezeiten, die Angst um Familienangehörige in Kriegsgebieten oder Flüchtlingslagern und den Schmerz der Trennung für die betroffenen Familien. „Wer das Grundrecht auf Familie als hohes Gut in unserer Gesellschaft schützen will, wird international Schutzberechtigten dieses Grundrecht nicht absprechen können“, sagt die EKM-Migrationsbeauftragte.

Hintergrund
Subsidiär Schutzberechtigte sind Flüchtlinge, denen ein ernsthafter Schaden droht, wenn sie in ihr Herkunftsland zurückkehren würden. Als ernsthafter Schaden im Sinne der EU-Qualifikationsrichtlinie gilt die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe, Folter oder eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlich bewaffneten Konfliktes.
Ab 1. August 2018 können subsidiär Schutzberechtigte wieder Familienangehörige (Ehepartner, minderjährige Kinder oder Eltern minderjähriger Schutzberechtigter) nach Deutschland nachholen. Ein Rechtsanspruch, wie er bis zum 16. März 2016 galt, besteht allerdings nicht mehr. Stattdessen soll der Familiennachzug ab 1. August lediglich zur Vermeidung besonderer humanitärer Härten gewährt und auf maximal 1.000 Personen pro Monat begrenzt werden.

Das Thema auch beim Internationalen Audiodienst (iad):

https://audiodienst.de/mediathek/radio-saw/2018/08/05/wieder-moeglich-subsidaer-geschuetzte-duerfen-wieder-ihre-famlien-nachholen/7890

 

RÜCKFRAGEN

Petra Albert, 0172/6875978


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