PM 43 | 07.06.2005
Erwachsenenbildungsgesetz: Einschnitte befürchtet

Landtag beschließt Novelle des Erwachsenenbildungsgesetzes
Thüringer Kirche befürchtet Einschnitte
Novelle geht auf Kosten der Wertevermittlung

Einschnitte für die Erwachsenenbildung befürchtet die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen, wenn der Landtag in dieser Woche die von der Regierung vorgelegte Novelle des Erwachsenenbildungsgesetzes beschließt. Als besonders gravierend wird der geplante Wegfall der Grundsicherung kritisiert. Mit dieser sei den 17 Trägern der Erwachsenenbildung in Thüringen die Finanzierung eines Minimums an Personalbestand in der Vergangenheit garantiert worden.

Ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion sehe zwar vor, eine Grundsicherung von 50 Prozent zu erhalten. Jedoch: „Eine halbierte Grundsicherung bedeutet keine Grundsicherung mehr, die diesen Namen verdient“, resümiert Oberkirchenrat Dr. Hans Mikosch, in der Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen verantwortlich für die Erwachsenenbildung. „Die Einschnitte können an die Substanz der Erwachsenenbildung in Thüringen gehen.“ Für die Evangelische Erwachsenenbildung geht Mikosch im Jahr 2004 von einem Rückgang der Förderungen in Höhe von mehreren zehntausend Euro aus. Dies könne auch zum Abbau von Personal führen.

Konsequenzen werden auch für den Charakter der Bildungsarbeit gesehen. Bisher seien die Träger in der Lage gewesen, auch Angebote für eine Werte vermittelnde Bildungsarbeit zu machen, die weniger rentabel sei. In Zukunft werde mehr „auf Masse“ gesetzt werden müssen, um die Bildungsangebote finanzieren zu können.

Für den Fall, daß der Landtag die Novelle beschließt, hofft Mikosch auf die Förderverordnung, die im Kultusministerium erarbeitet wird. Hier müsse dem Anspruch gefolgt werden, die zwischen den Trägern der Erwachsenenbildung bisher ausgewogene Finanzierung zu erhalten. Dies sei auch geboten, um Verteilungskämpfe zu vermeiden.

Im Prozeß der Auseinandersetzung um die Novellierung wertet Mikosch positiv, daß die CDU-Fraktion die von der Regierung geplante Streichung der Präambel wieder zurückziehen will. Damit werde immerhin an dem breiten Spektrum der Erwachsenenbildung als einer „allgemeinen, politischen, kulturellen, künstlerischen und beruflichen Bildung“ festgehalten.

Bei Rückfragen:
Kirchenrätin Gundula Bomm, 0173-3855135


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